Teilhabe zur Bildung
Hilfen in der Schule und der Berufsausbildung
Aufgabe der Leistungen zur Teilhabe an Bildung ist es, dem Menschen eine ihren Fähigkeiten und Leistungen entsprechende Schulbildung (schulische und hochschulische Aus- und Weiterbildung) für einen Beruf zur Förderung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Sie umfassen Integrationshilfen, Schülerbeförderung, Hilfsmittel, Einzel- und Gruppenfördermaßnahmen, und vieles mehr und können auch in Internaten, also stationären, schulischen Einrichtungen erbracht werden.
Die Leistungen zur Teilhabe an Bildung werden unabhängig von Einkommen und Vermögen erbracht.
Voraussetzung
Voraussetzung für diese Hilfen ist, dass Ihr Kind eine nicht nur vorübergehende wesentliche Behinderung hat oder von einer solchen bedroht ist. Für eine körperliche und geistige Behinderung kommen die Hilfe nach SGB IX über das Sozialamt in Frage, bei seelischen Beeinträchtigungen ist die Zuständigkeit des Jungendamtes nach SGB VIII gegeben. Weitere Voraussetzung ist, dass Ihr Kind aufgrund dieser Behinderung in seiner sozialen Teilhabefähigkeit eingeschränkt ist. Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung abzuwenden, einen fortschreitenden Verlauf zu verlangsamen oder die Folgen der Behinderung zu beseitigen bzw. zu mildern. Therapeutische Maßnahme, durch die die Behinderung verbessert werden kann wie Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie und auch stationäre Rehabilitationsmaßnahmen des Krankenversicherungsträgers sind vorrangig vor Leistungen des SGB IX in Anspruch zu nehmen.
Ansprechpersonen
Sachbearbeitung
Zuständig für die Buchstaben A, I-O
Sachbearbeitung
Zuständig für die Buchstaben H, I
Sozialdienst
Zuständig für die Buchstaben G, I, J, T, V, Z
Sozialarbeiter
Zuständig für die Buchstaben A, F, N, O, U, W
Sachbearbeitung
Zuständig für die Buchstaben Kf-Kl, L
Sozialdienst
Zuständig für die Buchstaben P, Q, R, Y
Sozialdienst
Zuständig für die Buchstaben S, W
Teamleitung/Sozialdienst
Zuständig für Personen unter 18 Jahren in der Stadt Alzey (A-K), VG Eich,
Sachbearbeitung
Zuständig für die Buchstaben A, M - P
Sozialdienst
Zuständig für die Buchstaben D, E, H
Sozialdienst
Zuständig für Personen unter 18 Jahren in der VG Monsheim, Stadt Alzey L-Z, VG Alzey Land Framersheim
Sachbearbeitung
Zuständig für die Buchstaben Q-Z
Sachbearbeitung
Zuständig für die Buchstaben P-Z
Sozialdienst
Zuständig für den Buchstaben B
Sozialdienst
Zuständig für die Buchstaben K, X
Sozialdienst
Zuständig für die Buchstaben C, L, M
Sachbearbeitung
Zuständig für die Buchstaben B-H
Sachbearbeitung
Zuständig für die Buchstaben B-G, J, Ka-Ke
Sozialdienst
Zuständig für Personen unter 18 Jahren in:
VG Wörrstadt; VG Wöllstein; VG Alzey-Land (Albig, Bechtolsheim, Bermersheim v.f.Höhe, Biebelnheim, Bornheim, Erbes-Büdesheim, Flonheim, Gau-Odernheim, Lonsheim, Nack, Nieder-Wiesen)
Sozialdienst
Zuständig für Personen unter 18 Jahren in der VG Wonnegau, Alzey Land: Bechenheim, Dintesheim, Eppelsheim, Esselborn, Freimersheim, Flomborn, Gau-Heppenheim, Kettenheim, Mauchenheim, Ober-Flörsheim, Offenheim, Wahlheim