Teilstationäre Hilfe zur Pflege
Tages- und Nachtpflege für pflegebedürfte Menschen
Die teilstationäre Hilfe zur Pflege richtet sich an pflegebedürftige Personen der Pflegegrade 2-5, die zu Hause nicht ausreichend betreut werden können. Das Sozialamt übernimmt die Kosten, wenn die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen. Diese Form der Unterstützung umfasst sowohl Tages- als auch Nachtpflegeangebote.
Die teilstationäre Pflege bietet sowohl tagsüber als auch nachts Unterstützung für Personen, die zu Hause nicht ausreichend betreut werden können. Diese Form der Pflegeentlastung kann auch pflegende Angehörige entlasten. Sowohl Geldleistungen als auch Sachleistungen der Pflegekasse müssen ausschließlich für die Pflege verwendet werden. Die finanzielle Unterstützung ist einkommens- und vermögensabhängig, was bedeutet, dass gegebenenfalls ein Teil der Pflegekosten aus dem eigenen Einkommen oder Vermögen bestritten werden muss, wobei gesetzliche Grenzen gelten. Es besteht die Verpflichtung, Leistungen der Pflege- oder Krankenkasse ausschließlich für die teilstationäre Pflege einzusetzen.
Teilstationäre Hilfe zur Pflege steht Personen mit Pflegegrad 2 bis 5 zur Verfügung. Auch Personen ohne Pflegeversicherung, die Pflegebedarf haben, können davon profitieren. Das Angebot ist bedarfsorientiert, sodass jeder die benötigte Unterstützung erhält. Die finanzielle Unterstützung von Pflegekasse und Sozialamt für die teilstationäre Hilfe ist nahezu gleichwertig.
Zuständigkeit
Hauptgebäude
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Ansprechpersonen
Sachbearbeitung
Sachbearbeitung
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