Teilstationäre Hilfe zur Pflege

Tages- und Nachtpflege für pflegebedürfte Menschen

Die teilstationäre Hilfe zur Pflege richtet sich an pflegebedürftige Personen der Pflegegrade 2-5, die zu Hause nicht ausreichend betreut werden können. Das Sozialamt übernimmt die Kosten, wenn die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen. Diese Form der Unterstützung umfasst sowohl Tages- als auch Nachtpflegeangebote.

Die teilstationäre Pflege bietet sowohl tagsüber als auch nachts Unterstützung für Personen, die zu Hause nicht ausreichend betreut werden können. Diese Form der Pflegeentlastung kann auch pflegende Angehörige entlasten. Sowohl Geldleistungen als auch Sachleistungen der Pflegekasse müssen ausschließlich für die Pflege verwendet werden. Die finanzielle Unterstützung ist einkommens- und vermögensabhängig, was bedeutet, dass gegebenenfalls ein Teil der Pflegekosten aus dem eigenen Einkommen oder Vermögen bestritten werden muss, wobei gesetzliche Grenzen gelten. Es besteht die Verpflichtung, Leistungen der Pflege- oder Krankenkasse ausschließlich für die teilstationäre Pflege einzusetzen.

Teilstationäre Hilfe zur Pflege steht Personen mit Pflegegrad 2 bis 5 zur Verfügung. Auch Personen ohne Pflegeversicherung, die Pflegebedarf haben, können davon profitieren. Das Angebot ist bedarfsorientiert, sodass jeder die benötigte Unterstützung erhält. Die finanzielle Unterstützung von Pflegekasse und Sozialamt für die teilstationäre Hilfe ist nahezu gleichwertig.

Zuständigkeit

Referat 40 - Sozialamt


Hauptgebäude

Ernst-Ludwig-Straße 36

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Altendorf, Annegret

Sachbearbeitung

Martin, Nicole

Sachbearbeitung

Schuckmann, Maria

Sachbearbeitung