Tierische Nebenprodukte (Felle, Häute, Tierkadaver)

Ordnungsgemäße Entsorgung toter Tiere  

Fallwild, also Wildtiere, die bspw. bei einem Unfall verendet sind, stellen ausnahmsweise nur dann ein tierisches Nebenprodukt dar, wenn ein Verdacht auf Vorliegen einer auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheit besteht. Weitere Informationen rund um das Thema Fallwild finden sich im Leitfaden zur Beseitigung von Fallwild.

Tote Tiere und bestimmte tierische Bestandteile, z. B. aus Schlachtungen, müssen einer ordnungsgemäßen Beseitigung in einem Spezialbetrieb zugeführt werden. 

Auch Küchen- und Speiseabfälle aus der Gastronomie und Großküchen, die tierische Teile (z. B. Fleischreste, Wurst) enthalten, unterliegen der gesetzlich geregelten Beseitigung.

Die unschädliche Beseitigung dieser Tierkörper und Abfälle ist ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung und der öffentlichen Gesundheitsvorsorge. Nur durch eine effektive Behandlung ist es möglich, erkannte oder nicht erkannte Erreger von Krankheiten in Tierkörpern oder deren Teile unschädlich zu machen. 

Tote Haustiere gehören auf keinen Fall in die Biotonne oder auf den Kompost. 

Wer über  ein eigenes Grundstück verfügt, das nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt, darf sein Haustier auch auf dem Grundstück vergraben. Der Tierkörper muss dabei von einer mindestens 50 cm dicken Erdschicht bedeckt sein. Alternativ können Sie sich an die Tierkörperbeseitigung für Rheinland-Pfalz wenden.

In Fragen der Tierkörperentsorgung gibt es auch die Möglichkeit, sich direkt an die Tierkörperbeseitigung zu wenden, welche zentral für die Abholung und Entsorgung verendeter landwirtschaftlicher Nutztiere in Rheinland-Pfalz zuständig ist. Ab 01.01.2026 entsorgt der ztn Südwest die Falltiere und tierischen Nebenprodukte in Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Hierfür können Sie sich als Kunde auf dem Betriebsportal (https://portal.ztn-neckar-franken.de/account/registrierenNeu)  registrieren und die App “ztn Neckar-Franken” nutzen, die über die entsprechenden App-Stores heruntergeladen werden kann. Die telefonische Anmeldung von benötigten Entsorgungen kann unter der Rufnummer 0 62 83 / 22 12 – 0 erfolgen.

Zweckverband Tierische Nebenprodukte Neckar-Franken
ztn Neckar Franken
Breitenau 3
74736 Hardheim

Telefon 0 62 83/ 22 12-0

www.ztn-neckar-franken.de

 

 

 

 

Zuständigkeit

Referat 70 - Veterinäramt


Neubau

An der Hexenbleiche 34

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Fecken-Knapp, Michael

Tiergesundheitsaufseher

Ich hatte einen Wildunfall, was ist mit dem Tierkadaver?

Antworten auf die verschiedenen Fallkonstellationen und zu den richtigen Ansprechpartnern gibt der folgende Leitfaden