Tierschutzanzeige aufgeben

Meldung tierschutzrechtlicher Verstöße

Das Veterinäramt ist zur Erfüllung seiner Aufgaben auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen - Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorschriften können so durch das amtliche Personal überprüft und die notwendigen tierschutzrechtlichen Maßnahmen ergriffen werden.

Dringende Tierschutzfälle am Abend oder Wochenende, Lärm- und Geruchsbelästigung, gefährliche Hunde und Wildtiere 
 

Beobachtungen von dringenden Tierschutzfällen (bspw. Hund bei großer Hitze im Auto) außerhalb der Öffnungszeiten sind der Polizei zu melden. 

Wenn es sich um eine reine Lärm- oder Geruchsbelästigung durch Bellen, Krähen, Gackern oder den Geruch der Tiere etc. handelt, ist das Ordnungsamt der jeweiligen Stadt oder Verbandsgemeinde zuständig. Dort sind die Mitarbeitenden direkt zu benachrichtigen.

Für eine Gefährdung von Menschen durch Tiere, bspw. aggressive, bissige Hunde, ist ebenfalls das Ordnungsamt zuständig. 

Bei Fragen zu besonders geschützten Tieren, bspw. Schildkröten, oder zu Themen wie der Entfernung von Wespennestern ist die Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Alzey-Worms bzw. der Stadtverwaltung Worms zu verständigen.

Die Wildtierauffangstation oder -pflegestelle ist für verletzte oder verwaiste Wildtiere zuständig. 

Tierschutzanzeige aufgeben
 

Ein Tierschutzfall im veterinärrechtlichen Sinne bedeutet, dass das Veterinäramt zuständig ist, wenn Tierhalter*innen ihren Pflichten gegenüber gehaltenen Tieren nicht nachkommen: Dies ist bspw. der Fall bei mangelhafter Versorgung von Tieren mit Futter und Wasser oder fehlender tierärztlicher Behandlung. Nur in Ausnahmefällen ist das Veterinäramt auch für wildlebende Tiere zuständig – bspw., wenn diesen gezielt Gewalt durch Menschen angetan wird. 

Eine Tierschutzanzeige für das Gebiet des Landkreises Alzey-Worms und der Stadt Worms ist jederzeit unter veterinaeramt(at)alzey-worms.de möglich. Folgende Informationen sind dafür nötig: 

  • Angaben zu Ihrer Person
    Name und Anschrift, Telefonnummer 

  • Tatbestand
    Wer hat wann was wo getan? 

  • Beschuldigte*r Tierhalter*in
    Name, Anschrift 

  • betroffenes Tier oder betroffene Tiere
    Art, Anzahl 

  • Beweismittel
    Fotos, weitere Zeugen (bitte namentlich mit Anschrift benennen) oder Ähnliches

Zuständigkeit

Referat 71 - Landwirtschaft, Weinbau


Neubau

An der Hexenbleiche 34

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Fecken-Knapp, Michael

Tiergesundheitsaufseher

Labes, Anastasia

Sachbearbeitung

Lay, Michael

Abteilungsleitung

Rittscher, Natalie

Sachbearbeitung

Ruf, Daniela

Sachbearbeitung

Schubert, Karoline

Sachbearbeitung

Bekomme ich vom Veterinäramt eine Rückmeldung zu meiner Tierschutzanzeige?

Dies ist uns leider aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

Was passiert nach der Tierschutzanzeige?

Die Tierschutzanzeige wird nach Dringlichkeit priorisiert und die Tierhaltung entsprechend durch das amtliche Personal überprüft. Werden tierschutzrechtliche Beanstandungen festgestellt, werden entsprechende Maßnahmen angeordnet, um eine tierschutzgerechte Haltung sicherzustellen.

Werden meine Daten an die/den Tierhalter*in weitergegeben, die/den ich angezeigt habe?

Nein, das dürfen wir aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht. Sollte es zu weitergehenden Verfahren (bspw. Gerichtsverfahren) kommen, kann es allerdings sein, dass Sie entsprechend als Zeug*in geladen werden.