Tierschutzanzeige aufgeben
Meldung tierschutzrechtlicher Verstöße
Das Veterinäramt ist zur Erfüllung seiner Aufgaben auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen - Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorschriften können so durch das amtliche Personal überprüft und die notwendigen tierschutzrechtlichen Maßnahmen ergriffen werden.
Dringende Tierschutzfälle am Abend oder Wochenende, Lärm- und Geruchsbelästigung, gefährliche Hunde und Wildtiere
Beobachtungen von dringenden Tierschutzfällen (bspw. Hund bei großer Hitze im Auto) außerhalb der Öffnungszeiten sind der Polizei zu melden.
Wenn es sich um eine reine Lärm- oder Geruchsbelästigung durch Bellen, Krähen, Gackern oder den Geruch der Tiere etc. handelt, ist das Ordnungsamt der jeweiligen Stadt oder Verbandsgemeinde zuständig. Dort sind die Mitarbeitenden direkt zu benachrichtigen.
Für eine Gefährdung von Menschen durch Tiere, bspw. aggressive, bissige Hunde, ist ebenfalls das Ordnungsamt zuständig.
Bei Fragen zu besonders geschützten Tieren, bspw. Schildkröten, oder zu Themen wie der Entfernung von Wespennestern ist die Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Alzey-Worms bzw. der Stadtverwaltung Worms zu verständigen.
Die Wildtierauffangstation oder -pflegestelle ist für verletzte oder verwaiste Wildtiere zuständig.
Tierschutzanzeige aufgeben
Ein Tierschutzfall im veterinärrechtlichen Sinne bedeutet, dass das Veterinäramt zuständig ist, wenn Tierhalter*innen ihren Pflichten gegenüber gehaltenen Tieren nicht nachkommen: Dies ist bspw. der Fall bei mangelhafter Versorgung von Tieren mit Futter und Wasser oder fehlender tierärztlicher Behandlung. Nur in Ausnahmefällen ist das Veterinäramt auch für wildlebende Tiere zuständig – bspw., wenn diesen gezielt Gewalt durch Menschen angetan wird.
Eine Tierschutzanzeige für das Gebiet des Landkreises Alzey-Worms und der Stadt Worms ist jederzeit unter veterinaeramt(at)alzey-worms.de möglich. Folgende Informationen sind dafür nötig:
Angaben zu Ihrer Person
Name und Anschrift, TelefonnummerTatbestand
Wer hat wann was wo getan?Beschuldigte*r Tierhalter*in
Name, Anschriftbetroffenes Tier oder betroffene Tiere
Art, AnzahlBeweismittel
Fotos, weitere Zeugen (bitte namentlich mit Anschrift benennen) oder Ähnliches
Zuständigkeit
Referat 71 - Landwirtschaft, Weinbau
Neubau
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Ansprechpersonen
Tierärztin
Tiergesundheitsaufseher
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Sachbearbeitung
Sachbearbeitung
Sachbearbeitung