Trennungs- und Scheidungsberatung
Sie leben in Trennung oder Scheidung?
Eine Trennung ist für Kinder und Eltern eine sehr unsichere und neue Zeit, die oft von Gefühlen wie Schmerz, Wut, Trauer, Angst und erneuter Verletzung beherrscht wird. Viele neue Themen und Fragen kommen auf, die geklärt werden müssen. Jedoch ist es manchen Eltern nicht mehr möglich, Entscheidungen miteinander zu treffen oder miteinander zu reden. Gerade in dieser Zeit sind jedoch die Kinder besonders darauf angewiesen, dass Eltern ihre gemeinsame Verantwortung zum Wohle des Kindes wahrnehmen und Lösungen für das Leben der Familie nach der Trennung finden. Die Bedürfnisse, besonders der Kinder, dürfen nicht aus dem Blick geraten.
Die Situation der Kinder
Streitende Eltern, die nicht mehr miteinander reden, Eltern, denen man nicht mehr alles erzählen kann, weil sonst der andere Elternteil traurig oder sauer wird, sind alles Stresssituationen, die den Kindern unbewusst aufgebürdet werden. Meist wäre es ihnen jedoch am liebsten, wenn die Eltern wieder zusammenkommen würden und sie die gewohnte Familie wiederhaben. Für Kinder ist die Trennung ihrer Eltern ein einschneidendes Erlebnis, auf das sie sehr unterschiedlich reagieren. Ihr Kind zieht sich zurück, es wirkt trauriger und weint öfter, es wird aggressiver, es wird aufmüpfiger, es nässt sich wieder ein, es erzählt Ihnen andere Geschichten als dem anderen Elternteil. Oft sind die Kinder mit der Situation emotional überfordert und wissen nicht wohin mit ihren Gefühlen. In dieser schwierigen Zeit haben Ihre Kinder ein Recht auf eine positive Beziehung zu Mutter, Vater und anderen engen Bezugspersonen. Am besten helfen Sie Ihren Kindern, wenn es Ihnen trotz aller Paarkonflikte gelingt, als Eltern zusammenzuarbeiten. Dabei sollen die Wünsche und Bedürfnisse Ihrer Kinder mit einbezogen werden.
Das Beratungsangebot des Jugendamtes (§ 17 SGB VIII)
Wir helfen Ihnen gerne weiter bei …
… Fragen zur Ausgestaltung der elterlichen Sorge und/oder des Umgangs,
… Problemen im Umgang mit Ihren Kindern bei familiären Krisen während und nach der Trennung,
… der Unterstützung der Regelung der Umgänge mit dem anderen Elternteil, den Großeltern, den Geschwistern und weiteren engen Bezugspersonen,
… dem Aufsetzen von Elternvereinbarungen bezüglich des Umgangs und der elterlichen Sorge.
Dazu bieten wir Ihnen gerne gemeinsame Elterngespräche nach vorheriger Terminabsprache an.
Gerichtliche Mitwirkung (§ 50 SGB VIII)
Das Jugendamt hat an gerichtlichen Verfahren zur Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangs grundsätzlich eine Mitwirkungspflicht.
In diesem Rahmen laden wir Sie zu einem gemeinsamen Elterngespräch und Ihre Kinder, altersabhängig, zu Einzelgesprächen ein.
Ziel ist es stets, eine einvernehmliche Lösung, die die Interessen Ihrer Kinder, bestmöglich berücksichtigt, zu erarbeiten. Aus den Gesprächen gewonnene Informationen, sowie daraus resultierenden Empfehlungen des Jugendamtes werden dem Gericht mitgeteilt. Wenn es zu keiner Vereinbarung zwischen den Eltern kommt, entscheidet das Gericht über die elterliche Sorge oder den Umgang.
Ansprechpersonen
Trennungs- und Scheidungsberatung
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