Trinkwasserhygiene
Trinkwasserüberwachung durch das Gesundheitsamt
Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel und muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist. In der Trinkwasserverordnung sind die Anforderungen an die Trinkwasserqualität geregelt.
Dem Gesundheitsamt obliegt die Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und somit die Überwachung der hygienischen, chemischen und physikalischen Qualität des Trinkwassers im Kreisgebiet.
Das Trinkwasser in den Wasserwerken, privaten Brunnenanlagen und im Verteilungsnetz (Trinkwasser-Hausinstallationen) sowie in ortsveränderliche und nichtortsfeste Anlagen zur Trinkwasserversorgung (z. B. auf Märkten und Volksfesten) wird regelmäßig durch akkreditierte Untersuchungslabore beprobt und analysiert.
Die Aufgaben des Gesundheitsamtes im Bereich Trinkwasser sind unter anderem:
Beurteilung der Analysenergebnisse
Einleitung und Überwachung von Maßnahmen bei Nichteinhaltung der Grenzwerte nach Trinkwasserverordnung
Hygienische Überwachung der Trinkwasserhausinstallationen von öffentlichen und gewerblich genutzten Immobilien im Hinblick auf die Einhaltung mikrobiologischer und chemischer Parameter, die sich in der Hausinstallation nachteilig verändern können
Regelmäßige Besichtigung der technischen Anlagen und die Umgebung der Wasserversorgungsanlagen
Stellungnahmen zu trinkwasserrelevanten Projekten in den Wasserschutzgebieten
Trinkwasserhausinstallationen und Legionellen
Nach der gültigen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) müssen Betreiber oder Inhaber von gewerblichen und öffentlichen Großanlagen zur Trinkwassererwärmung diese auf Legionellen untersuchen lassen.
Legionellen sind Bakterien, die sich besonders in weitverzweigten Warmwassersystemen (Großanlagen zur Wassererwärmung) entwickeln können und beim Menschen lebensgefährliche Lungenentzündungen (Legionellosen) oder grippeähnliche Erkrankungen (Pontiac-Fieber) hervorrufen.
Die Unterscheidungsmerkmale von Groß- und Kleinanlagen zur Trinkwassererwärmung sind im DVGW Arbeitsblatt W 551 beschrieben.
In unserem Merkblatt sind die Unterscheidungsmerkmale der Anlagen sowie die Pflichten des Betreibers einer Großanlage zusammengefasst.
Zuständigkeit
Referat 80/81 - Gesundheitsamt
Neubau
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Ansprechpersonen
Ärztin
Hygieneinspektor
Hygieneinspektorin
Hygieneinspektor
Hygieneinspektorin
Hygieneinspektorin
Hygieneinspektorin