Trinkwasserhygiene

Trinkwasserüberwachung durch das Gesundheitsamt

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel und muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist. In der Trinkwasserverordnung sind die Anforderungen an die Trinkwasserqualität geregelt.

Dem Gesundheitsamt obliegt die Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und somit die Überwachung der hygienischen, chemischen und physikalischen Qualität des Trinkwassers im Kreisgebiet.

Das Trinkwasser in den Wasserwerken, privaten Brunnenanlagen und im Verteilungsnetz (Trinkwasser-Hausinstallationen) sowie in ortsveränderliche und nichtortsfeste Anlagen zur Trinkwasserversorgung (z. B. auf Märkten und Volksfesten) wird regelmäßig durch akkreditierte Untersuchungslabore beprobt und analysiert.

Die Aufgaben des Gesundheitsamtes im Bereich Trinkwasser sind unter anderem:

  • Beurteilung der Analysenergebnisse

  • Einleitung und Überwachung von Maßnahmen bei Nichteinhaltung der Grenzwerte nach Trinkwasserverordnung

  • Hygienische Überwachung der Trinkwasserhausinstallationen von öffentlichen und gewerblich genutzten Immobilien im Hinblick auf die Einhaltung mikrobiologischer und chemischer Parameter, die sich in der Hausinstallation nachteilig verändern können

  • Regelmäßige Besichtigung der technischen Anlagen und die Umgebung der Wasserversorgungsanlagen

  • Stellungnahmen zu trinkwasserrelevanten Projekten in den Wasserschutzgebieten


Trinkwasserhausinstallationen und Legionellen
 

Nach der gültigen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) müssen Betreiber oder Inhaber von gewerblichen und öffentlichen Großanlagen zur Trinkwassererwärmung diese auf Legionellen untersuchen lassen.

Legionellen sind Bakterien, die sich besonders in weitverzweigten Warmwassersystemen (Großanlagen zur Wassererwärmung) entwickeln können und beim Menschen lebensgefährliche Lungenentzündungen (Legionellosen) oder grippeähnliche Erkrankungen (Pontiac-Fieber) hervorrufen.

Die Unterscheidungsmerkmale von Groß- und Kleinanlagen zur Trinkwassererwärmung sind im DVGW Arbeitsblatt W 551 beschrieben.

In unserem Merkblatt sind die Unterscheidungsmerkmale der Anlagen sowie die Pflichten des Betreibers einer Großanlage zusammengefasst.

 

 

 

Zuständigkeit

Referat 80/81 - Gesundheitsamt


Neubau

An der Hexenbleiche 34

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Hener, Nils

Hygieneinspektor

Krajina, Neda

Hygieneinspektorin

Kümpel, Marko

Hygieneinspektor

Loest, Birgit

Hygieneinspektorin

Schultz, Helene

Hygieneinspektorin

Sieben, Lisa

Hygieneinspektorin