Tuberkulosefürsorge
Allgemeines zur Tuberkulose
Die Tuberkulose ist eine weltweit verbreitete und ansteckende bakterielle Infektionskrankheit, die dem Gesundheitsamt nach §6, §7 Infektionsschutzgesetz (IfSG) gemeldet werden muss. Tuberkulose kann in jedem Lebensalter auftreten und sowohl die Lunge als auch andere Organe, Knochen und Lymphknoten befallen. Die Lungentuberkulose wird durch eine Tröpfcheninfektion übertragen.
Das Infektionsrisiko hängt davon ab, wie lange und wie eng der Kontakt zu einer infektiösen Person stattgefunden hat. Eine Infektion mit dem Tuberkuloseerreger führt nicht zwangsläufig zu einer Erkrankung. In Deutschland erkranken nur etwa 5-10 Prozent derjenigen, die sich mit dem Erreger infiziert haben. Die Infektion mit Tuberkulose kann anfangs unbemerkt verlaufen und erst nach Wochen können typische Symptome wie Fieber, Husten, Auswurf, Nachtschweiß, Abgeschlagenheit, unbeabsichtigter Gewichtsverlust sowie Schwellungen der Lymphknoten auftreten.
Laut §19 IfSG bietet das Gesundheitsamt bezüglich Tuberkulose Beratung und Untersuchungen an oder stellt diese in Zusammenarbeit mit anderen medizinischen Einrichtungen sicher.
Außerdem ist es nach § 25 und § 26 IfSG dazu verpflichtet, Untersuchungen aller Kontaktpersonen durchzuführen. Diese Untersuchungen dienen einerseits der Klärung, wo sich der/die Betroffene unbemerkt angesteckt haben könnte (Quellensuche), andererseits soll damit eine Weiterverbreitung der Erkrankung verhindert werden und ermittelt werden, ob bereits andere Personen angesteckt worden sind. Deshalb kann das Gesundheitsamt krankheitsverdächtigen und ansteckungsverdächtigen Personen auferlegen, sich auf Tuberkulose untersuchen zu lassen.
Informationen für an Tuberkulose erkrankte Personen
Es ist Aufgabe des Gesundheitsamtes, an Tuberkulose erkrankte Personen zu ermitteln, zu überwachen und zu unterstützen.
Das bedeutet, dass wir mit dem/der Betroffenen nach Bekanntwerden der Erkrankung in engem Austausch stehen:
Wir nehmen Kontakt zu den meldenden Stellen (Labor, Krankenhaus, Arztpraxis) auf und ermitteln Daten und Fakten zum Fall
Wir melden die Tuberkuloseerkrankung an das Landesuntersuchungsamt
Wir informieren und beraten die Tuberkulosepatienten und deren Angehörige über notwendige Untersuchungen und unterstützen gerne bei anfallenden Terminvereinbarungen (z. B. Lungenfacharzt, Augenarzt, Radiologie)
In Absprache mit den behandelnden Ärzten (Hausärzten und Fachärzten) überwachen wir die Einnahme der Medikamente
Wir informieren die von Ihnen genannten Kontaktpersonen und laden diese zu Umgebungsuntersuchungen ein
Wir übermitteln die Daten der Kontaktpersonen, die in einer anderen Stadt oder in einem anderen Landkreis gemeldet sind, an die zuständigen Gesundheitsämter und bitten um Durchführung der Umgebungsuntersuchung vor Ort
Wir fordern aktuelle Befunde an, um das weitere Prozedere zu planen
Nachdem die Tuberkulosetherapie (in der Regel nach 6 Monaten) abgeschlossen ist, fordern wir den Betroffenen zu weiteren Kontrolluntersuchungen auf, da in den ersten beiden Jahren nach Therapieende die Reaktivierung einer Infektion am Wahrscheinlichsten ist.
Wir beantworten gerne auftretende Fragen rund um das Thema Tuberkulose
Umgebungsuntersuchungen von erwachsenen Kontaktpersonen
Um eine Weiterverbreitung der Infektion zu vermeiden und zu erkennen, werden beim Vorliegen einer ansteckungsfähigen Lungentuberkulose die Kontaktpersonen ermittelt und zu einer Umgebungsuntersuchung ins Gesundheitsamt eingeladen.
Kontaktpersonen können Familienangehörige, Freunde und Bekannte, Arbeitskolleg*innen, Mitglieder eines Sportvereins oder sonstige Personen sein, mit denen der/die Erkrankte regelmäßigen Kontakt in einem geschlossenen Raum hatte. Dabei spielt die genaue Diagnose der an Tuberkulose erkrankten Person sowie Art und Dauer des erfolgten Kontaktes eine wichtige Rolle.
Deshalb wird von uns nach Rücksprache mit dem/der Erkrankten und den Kontaktpersonen eruiert, ob eine Umgebungsuntersuchung notwendig ist und in welchem Ausmaß. Sollten Sie als Kontaktperson benannt werden, ist die Untersuchung für Sie verpflichtend.
Die Umgebungsuntersuchung wird kostenfrei ca. 8 Wochen nach dem letzten Kontakt mit dem/der an Tuberkulose Erkrankten durchgeführt und besteht aus der Erhebung der persönlichen Anamnese, dem Abhören der Lungen, einem Quantiferontest (Bluttest) und / oder einer Röntgenuntersuchung sowie einer ausführlichen Beratung und Aufklärung.
Je nach Anamnese der Kontaktperson und dem Ergebnis des durchgeführten Quantiferontests und / oder der evtl. angeordneten Röntgenuntersuchung, sind weitere Untersuchungen und ggf. die Einleitung einer medikamentösen Therapie notwendig. Dies wird im Einzelfall bei einem Termin im Gesundheitsamt besprochen.
Umgebungsuntersuchungen von Kindern und Jugendlichen bis 15 Jahren
Sollten Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre als Kontaktpersonen ermittelt werden, ist eine umgehende Vorstellung beim betreuenden Kinderarzt erforderlich.
Kinder haben ein höheres Risiko, sich mit einer Tuberkulose zu infizieren und sollen deshalb so schnell wie möglich untersucht werden, um ggf. weitere erforderliche Maßnahmen einleiten zu können. Da die Kinderärzte die Kinder in der Regel schon länger kennen, verweisen wir gerne an die jeweilige Praxis, stehen aber natürlich jederzeit zur Rücksprache zur Verfügung.
Es gibt Empfehlungen vom DZK (Deutsches Zentralkomitees zur Bekämpfung der Tuberkulose), wie bei einem Kontakt von Kindern und Jugendlichen mit einer an Tuberkulose erkrankten Person umzugehen ist. Diese sind zu berücksichtigen. Bei Kindern bis 5 Jahren, insbesondere bei Säuglingen, ist eine Übertragung auch nach kürzeren und intensiven Kontakten mit einer erkrankten Person möglich. Daher sollten diese Kinder unverzüglich nach Bekanntwerden des Kontaktes vom Kinderarzt untersucht und nach Ausschluss einer Tuberkuloseinfektion eine Chemoprophylaxe eingeleitet werden. Außerdem erfolgt zur weiteren Diagnostik ein Tuberkulinhauttest (THT), ggf. auch ein Quantiferontest (QFT, ein Bluttest). Je nachdem, wie der THT/QFT ausfällt, sind weitere Untersuchungen notwendig.
Bei Kindern und Jugendlichen von 5 bis 15 Jahren soll ebenfalls eine unverzügliche körperliche Untersuchung sowie ein Tuberkulinhauttest oder Quantiferontest durchgeführt werden.
Bei einem Tuberkulinhauttest (THT) wird Tuberkulin in die Haut des Unterarms gespritzt. Nach 72 Stunden wird das Testergebnis abgelesen. Bestand Kontakt zu den Tuberkulosebakterien, bildet sich an der Injektionsstelle ein tastbares Knötchen. Es kann zusätzlich zu Hautrötungen und Juckreiz kommen. Ein positiver Test bedeutet nicht direkt, dass das Kind an Tuberkulose erkrankt ist.
Um dies auszuschließen, werden noch ein Quantiferontest (Bluttest) sowie ggf. eine Röntgenuntersuchung der Lunge durchgeführt. Welche weiteren Maßnahmen genau erforderlich sind, wird der Kinderarzt ggf. in Rücksprache mit dem Gesundheitsamt entscheiden.
Die Empfehlungen des DZK besagen, dass für alle Kinder, bei denen ein Kontakt zu den Tuberkulosebakterien mittels Quantiferontest nachgewiesen werden konnte, die jedoch nicht an einer Tuberkulose erkrankt sind, eine medikamentöse Behandlung eine Chemoprävention, für 3 bis 9 Monate empfohlen wird. Bei einem negativen Ergebnis ist nach 8 bis 12 Wochen eine zweite Untersuchung erforderlich.
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