Umschreibung eines Fahrzeugs innerhalb des Landkreises

Umzug innerhalb des Kreisgebietes / Fahrzeug auf einen anderen Halter innerhalb des Landkreises umschreiben

Die Daten (also auch die Anschrift) in den Fahrzeugpapieren müssen immer den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Die Änderung der Anschrift (nur innerhalb des Landkreises) können auch die Einwohnermeldeämter vornehmen.

Zur Änderung der Anschrift innerhalb des Landkreises muss lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), sowie der Nachweis über die aktuelle Hauptuntersuchung (Prüfbericht) der Zulassungsstelle zur Änderung vorgelegt werden.

Es ist ein Nachweis über die Änderung der Anschrift mitzubringen, z.B. der geänderte Personalausweis oder eine Meldebescheinigung.

Möchten Sie ein erworbenes Fahrzeug innerhalb des Landkreises auf Ihren Namen anmelden, dann benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I+II (Fahrzeugschein und -brief)

  • Gültige Hauptuntersuchung (Untersuchungsbericht)

  • Falls zugelassen und Kennzeichenwechsel gewünscht auch die bisherigen Kennzeichen

  • eVB-Nummer der Versicherung

  • Ausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung

  • Kontonachweis für die Abbuchung der Kfz-Steuer (z.B. EC-Karte oder Kontoauszug)

 

Bitte beachten Sie: Dies gilt nicht bei Umschreibungen von außerhalb des Landkreises mit Kennzeichenmitnahme und Namensänderungen.

Siehe dazu: Umschreibung mit Kennzeichenübernahme


Namensänderung
 

Zur Namensänderung ist der Zulassungsbehörde ein Nachweis (z.B. geänderter Personalausweis oder Heiratsurkunde), die Zulassungsbescheinigungen Teil I+II (Fahrzeugschein und –brief), sowie der Nachweis über die aktuelle Hauptuntersuchung (Prüfbericht) vorzulegen.

Gebühren/Zahlungsart


Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Die Höhe der Gebühren hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt die Zulassungsstelle.

Rechtsgrundlagen


Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FVZ) ; Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)

Zuständigkeit

Referat 32 - Kfz-Zulassung


Neubau

An der Hexenbleiche 34

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 - 13:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

Ansprechpersonen

Clemens, Claudia

Sachbearbeitung

Goodliff, Corina

Sachbearbeitung

Heckler, Monika

Sachbearbeitung

Kauff, Anja

Sachbearbeitung

Klamberg, Désirée

Sachbearbeitung

Klein, Rainer

Teamleitung

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