Umschreibung eines Fahrzeugs von außerhalb in den Landkreis
Mit und ohne Kennzeichenmitnahme / mit und ohne Halterwechsel
Sollten Sie ein (noch zugelassenes) Fahrzeug aus einem anderen Landkreis/Stadt erwerben und es hier auf Ihren Erstwohnsitz zulassen wollen, können Sie ggf. auch die bisherigen Kennzeichen weiterführen. Dies bitte mit dem bisherigen Fahrzeughalter klären.
Umzug von außerhalb des Landkreises in unseren Bezirk – mit und ohne Kennzeichenmitnahme
Sie haben ein Fahrzeug erworben und möchten es hier an Ihrem Hauptwohnsitz zulassen. Sollte das Fahrzeug noch zugelassen sein, können Sie ggf. auch die bisherigen Kennzeichen weiterführen (Kennzeichenmitnahme). Bitte klären Sie mit dem bisherigen Halter, ob er das ermöglicht.
Sie benötigen zur Umschreibung:
Zulassungsbescheinigung Teil I+II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
Kennzeichenschilder (entfällt bei Kennzeichenmitnahme)
Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (Untersuchungsbericht)
eVB-Nummer der Versicherung
Ausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
Bei Zulassung auf Firmen ggf. auch aktuelle Gewerbeanmeldung und/oder Handelsregisterauszug
Kontonachweis für die Abbuchung der Kfz-Steuer (z.B. Kontokarte oder Kontoauszug)
Verlegt der Halter seinen Wohnsitz oder Sitz in einen anderen Zulassungsbezirk, hat er unverzüglich der für den neuen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde mitzuteilen, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll, und die Zulassungsbescheinigung Teil I, sowie der Nachweis über die aktuelle Hauptuntersuchung (Prüfbericht) zur Berichtigung vorzulegen.
Bitte fragen Sie bei ihrer Versicherung, ob Sie der Zulassungsbehörde dabei eine neue eVB-Nummer vorlegen müssen. Dies kann auch bei älteren Verträgen der Fall sein.
Zuständigkeit
Neubau
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 07:30 - 13:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Ansprechpersonen
Sachbearbeitung
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Teamleitung
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