Unterbringungen bei psychischen Erkrankungen

Kreisverwaltung überweist an Rheinhessen-Fachklinik in Alzey

Die Kreisverwaltung Alzey-Worms ist für Unterbringungsverfahren gemäß dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) in der Rheinhessen-Fachklinik zuständig, aufgrund des Standorts der Klinik in Alzey. Die Zuständigkeit erstreckt sich über mehrere Landkreise und Städte in Rheinland-Pfalz und Hessen, die zum Zuständigkeitsbereich der Rheinhessen-Fachklinik gehören.

 

Ansprechpersonen

May, Christian

Referatsleitung

Meitzler, Mathias

Vollstreckungsdienst

Stein, Nicole

Sachbearbeitung