Unterbringungen bei psychischen Erkrankungen
Kreisverwaltung überweist an Rheinhessen-Fachklinik in Alzey
Die Kreisverwaltung Alzey-Worms ist für Unterbringungsverfahren gemäß dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) in der Rheinhessen-Fachklinik zuständig, aufgrund des Standorts der Klinik in Alzey. Die Zuständigkeit erstreckt sich über mehrere Landkreise und Städte in Rheinland-Pfalz und Hessen, die zum Zuständigkeitsbereich der Rheinhessen-Fachklinik gehören.