Unterhaltsverpflichtungen beurkunden

Grundlage für Unterstützung

Die Urkundspersonen im Jugendamt können unter anderem folgende Verpflichtung beurkunden: Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen gegenüber einem Kind, Jugendliche oder jungen Erwachsenen, sofern die unterhaltsberechtigte Person das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (einschließlich vollstreckbare Ausfertigung)

Für alle Beurkundungen ist eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich, ebenso die Hinzuziehung eines Dolmetschers bei sprachlichen Barrieren.

Benötigte Unterlagen:

  • Ausweisdokument (immer)

  • Schreiben, in dem zur Beurkundung der Unterhaltsverpflichtung aufgefordert wird (durch Anwalt oder anderes Jugendamt).

 

Zuständigkeit

Referat 51 - Amtsvormundschaft, Unterhaltsvorschuss


An der Hexenbleiche 36

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Unterhaltsvorschuss:

Montag, Dienstag und Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Espenschied, Thomas

Beistandschaften

Landgraf, Andrea

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Marasek, Judith

Beistandschaften

Pfannkuchen, Petra

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