Unterhaltsverpflichtungen beurkunden

Grundlage für Unterstützung

Die Urkundspersonen im Jugendamt können unter anderem folgende Verpflichtung beurkunden: Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen gegenüber einem Kind, Jugendliche oder jungen Erwachsenen, sofern die unterhaltsberechtigte Person das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (einschließlich vollstreckbare Ausfertigung)

Für alle Beurkundungen ist eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich, ebenso die Hinzuziehung eines Dolmetschers bei sprachlichen Barrieren.

Benötigte Unterlagen:

  • Ausweisdokument (immer)

  • Schreiben, in dem zur Beurkundung der Unterhaltsverpflichtung aufgefordert wird (durch Anwalt oder anderes Jugendamt).

 

Ansprechpersonen

Espenschied, Thomas

Beistandschaften

Landgraf, Andrea

Beistandschaften

Marasek, Judith

Beistandschaften

Pfannkuchen, Petra

Beistandschaften