Unterhaltsverpflichtungen beurkunden
Grundlage für Unterstützung
Die Urkundspersonen im Jugendamt können unter anderem folgende Verpflichtung beurkunden: Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen gegenüber einem Kind, Jugendliche oder jungen Erwachsenen, sofern die unterhaltsberechtigte Person das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (einschließlich vollstreckbare Ausfertigung)
Für alle Beurkundungen ist eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich, ebenso die Hinzuziehung eines Dolmetschers bei sprachlichen Barrieren.
Benötigte Unterlagen:
Ausweisdokument (immer)
Schreiben, in dem zur Beurkundung der Unterhaltsverpflichtung aufgefordert wird (durch Anwalt oder anderes Jugendamt).
Zuständigkeit
Referat 51 - Amtsvormundschaft, Unterhaltsvorschuss
An der Hexenbleiche 36
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Unterhaltsvorschuss:
Montag, Dienstag und Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
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