Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Alleinerziehende mit Kindern, die grundsätzlich bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Kindes gewährt werden kann.

Voraussetzung


Voraussetzung ist, dass die Kindeseltern nicht zusammen leben, d. h. dass der Elternteil, bei dem das Kind lebt,

  • ledig,

  • dauernd vom Ehegatten getrennt lebend,

  • geschieden oder

  • verwitwet und nicht wieder verheiratet ist und der andere Elternteil keinen oder nicht ausreichend Unterhalt in Höhe des UVG-Betrags zahlt.

Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, ist weitere Voraussetzung, dass

  • sie keine Leistungen nach dem SGB II erhalten oder

  • durch die Unterhaltleistung die Hilfebedürftigkeit vermieden werden kann oder

  • der betreuende Elternteil bei SGB II Bezug über Einkommen von mindestens 600,00 Euro verfügt.

     

Ausländische Staatsangehörige haben nur bei Vorliegen einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. 

Einkommen des Kindes, wie z.B. Waisenbezüge, Unterhaltszahlungen oder Ausbildungsvergütungen, sind anzurechnen.


Höhe der Leistung ab 01.01.2024
 

  • 230,00 Euro für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr

  • 301,00 Euro für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr

  • 395,00 Euro für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

 

Zuständigkeit

Referat 51 - Amtsvormundschaft, Unterhaltsvorschuss


An der Hexenbleiche 36

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Unterhaltsvorschuss:

Montag, Dienstag und Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Daub, Claudia

Unterhaltsvorschuss

Heßdörfer, Margot

Unterhaltsvorschuss

Hinkel, Olaf

Unterhaltsvorschuss

Mahmutovic, Nadine

Unterhaltsvorschuss

Müller, Carina

Unterhaltsvorschuss

Petry, Carsten

Unterhaltsvorschuss

Scherer, Tatjana

Unterhaltsvorschuss

Schröder, Sebastian

Unterhaltsvorschuss