Verkehrsbehördliche Anordnungen

Beschränkung der Straßennutzung durch verkehrsbehördliche Anordnungen

Die Beschränkung der Straßennutzung erfolgt durch verkehrsbehördliche Anordnungen wie die Aufstellung von Verkehrszeichen, Beschilderungen und Markierungen an klassifizierten Straßen außerhalb von Ortschaften. Dies kann auch Straßensperrungen für Großraum- und Schwertransporte nach einem ROADBOOK beinhalten. Weitere Maßnahmen umfassen Geschwindigkeitsbeschränkungen, die Koordination von Begleitfahrzeugen (BF4), Baustellenabsicherung, Bahnübergangsschauen, die Einrichtung von Unfallkommissionen, Verkehrsschauen und die Organisation von Umleitungen.

Zuständigkeit

Referat 32 - Straßenverkehrsbehörde


Neubau

An der Hexenbleiche 34

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Salimov, Sergej

Sachbearbeitung