Verkehrsbehördliche Anordnungen
Beschränkung der Straßennutzung durch verkehrsbehördliche Anordnungen
Die Beschränkung der Straßennutzung erfolgt durch verkehrsbehördliche Anordnungen wie die Aufstellung von Verkehrszeichen, Beschilderungen und Markierungen an klassifizierten Straßen außerhalb von Ortschaften. Dies kann auch Straßensperrungen für Großraum- und Schwertransporte nach einem ROADBOOK beinhalten. Weitere Maßnahmen umfassen Geschwindigkeitsbeschränkungen, die Koordination von Begleitfahrzeugen (BF4), Baustellenabsicherung, Bahnübergangsschauen, die Einrichtung von Unfallkommissionen, Verkehrsschauen und die Organisation von Umleitungen.
Zuständigkeit
Referat 32 - Straßenverkehrsbehörde
Neubau
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Ansprechpersonen
Sachbearbeitung