Verlängerung einer Fahrerlaubnis (Klasse C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E)

Befristung auf fünf Jahre

Die Gültigkeit einer Fahrerlaubnis der LKW-Klassen C, C1, CE, C1E und der Bus-Klassen D, D1, DE, D1E kann unter Vorlage der entsprechenden Nachweise verlängert werden.

Nach Ablauf der Frist kann die Fahrerlaubnis innerhalb von 5 Jahren verlängert werden (in dieser Zeit dürfen die abgelaufen Klassen allerdings nicht gefahren werden). 

Sollten Sie im Besitz der alten Klasse 2 sein, gelten gleiche Bestimmungen ab dem 50. Lebensjahr.

Bei Ersterwerb der Klassen C1, C1E vor dem 01.01.1999 erfolgt eine unbefristete Erteilung. In diesem Fall ist keine Verlängerung der Klassen erforderlich. 

Voraussetzungen
 

  • Antragsteller/in hat den Hauptwohnsitz im Landkreis Alzey-Worms

  • Besitz einer Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse
     

Beantragung
 

  •  Antrag auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis sollte rechtzeitig (ca. 8-10 Wochen) vor Ablauf der Geltungsdauer der Fahrerlaubnisklassen gestellt werden.

  • Die Verlängerung kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Fahrerlaubnisklasse/n beantragt werden.


Benötigte Unterlagen
 

  • Bei Papierführerscheinen wird eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (sofern der Führerschein nicht vom Landkreis Alzey-Worms ausgestellt wurde) benötigt. Diese kann im Vorfeld durch den/die Antragsteller/in bei der ursprünglich ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde angefordert werden.

  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x 45 mm)

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage eines Reisepasses ist zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich)

  • Führerschein 

  • Ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung

  • Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung

Bei Erweiterung auf die Klassen D, DE zusätzlich erforderlich:

  • Testpsychologisches Gutachten – bei Ersterteilung immer notwendig

  • Testpsychologisches Gutachten – bei Verlängerung wenn das 50. Lebensjahr erreicht ist oder innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. 

  • Führungszeugnis für behördliche Zwecke (Beantragung beim zuständigen Einwohnermeldeamt, wird direkt an uns übermittelt)

Zuständigkeit

Referat 32 - Führerscheinstelle


Neubau

An der Hexenbleiche 34

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Martens, Renate

Sachbearbeitung

Ries, Bettina

Sachbearbeitung

Schwarz, Steffanie

Sachbearbeitung

Schäfer, Roswitha

Sachbearbeitung

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