Verlängerung einer Fahrerlaubnis (Klasse C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E)
Befristung auf fünf Jahre
Die Gültigkeit einer Fahrerlaubnis der LKW-Klassen C, C1, CE, C1E und der Bus-Klassen D, D1, DE, D1E kann unter Vorlage der entsprechenden Nachweise verlängert werden.
Nach Ablauf der Frist kann die Fahrerlaubnis innerhalb von 5 Jahren verlängert werden (in dieser Zeit dürfen die abgelaufen Klassen allerdings nicht gefahren werden).
Sollten Sie im Besitz der alten Klasse 2 sein, gelten gleiche Bestimmungen ab dem 50. Lebensjahr.
Bei Ersterwerb der Klassen C1, C1E vor dem 01.01.1999 erfolgt eine unbefristete Erteilung. In diesem Fall ist keine Verlängerung der Klassen erforderlich.
Voraussetzungen
Antragsteller/in hat den Hauptwohnsitz im Landkreis Alzey-Worms
Besitz einer Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse
Beantragung
Antrag auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis sollte rechtzeitig (ca. 8-10 Wochen) vor Ablauf der Geltungsdauer der Fahrerlaubnisklassen gestellt werden.
Die Verlängerung kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Fahrerlaubnisklasse/n beantragt werden.
Benötigte Unterlagen
Bei Papierführerscheinen wird eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (sofern der Führerschein nicht vom Landkreis Alzey-Worms ausgestellt wurde) benötigt. Diese kann im Vorfeld durch den/die Antragsteller/in bei der ursprünglich ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde angefordert werden.
1 aktuelles biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x 45 mm)
gültigen Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage eines Reisepasses ist zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich)
Führerschein
Ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung
Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung
Bei Erweiterung auf die Klassen D, DE zusätzlich erforderlich:
Testpsychologisches Gutachten – bei Ersterteilung immer notwendig
Testpsychologisches Gutachten – bei Verlängerung wenn das 50. Lebensjahr erreicht ist oder innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird.
Führungszeugnis für behördliche Zwecke (Beantragung beim zuständigen Einwohnermeldeamt, wird direkt an uns übermittelt)
Zuständigkeit
Referat 32 - Führerscheinstelle
Neubau
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Ansprechpersonen
Sachbearbeitung
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