Verwaltungsvollstreckung

Begriff der Verwaltungsvollstreckung

Verwaltungsvollstreckung ist die zwangsweise Durchsetzung von öffentlich-rechtlichen Forderungen durch die Behörde in einem verwaltungseigenen Verfahren nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz (LvwVG).

Aufgaben der Vollstreckungsbehörde
 

Wird eine Forderung des Landkreises trotz Mahnung (s. Dienstleistung Mahnung) nicht beglichen, wird das Verwaltungsvollstreckungsverfahren eingeleitet.

Aufgaben:

  • Erteilung von Vollstreckungsaufträgen an den Vollstreckungsbeamten (Pfändung von beweglichem Vermögen),

  • Pfändung von Geldforderungen durch Pfändungs- und Überweisungsverfügungen (Konto- und Lohnpfändungen),

  • Abnahme der eidesstattlichen Versicherung und Auswertung des Vermögensverzeichnisses,

  • Anträge an das Amtsgericht zur Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen (Eintragung einer Sicherungshypothek oder Zwangsversteigerung),

  • Forderungsanmeldungen zu Insolvenzverfahren,

  • Erlass von Haftbefehlen zur Abgabe der Vermögensauskunft,

  • Entscheidung über Billigkeitsmaßnahmen (Stundung, Erlass oder Niederschlagung)

Zuständigkeit

Referat 13 - Finanzwesen


Hauptgebäude

Ernst-Ludwig-Straße 36

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Bösel, Nicolai

Sachbearbeitung

Hellwich, Max

Sachbearbeitung

Wagner, Sandra

Sachbearbeitung