Verwaltungsvollstreckung
Begriff der Verwaltungsvollstreckung
Verwaltungsvollstreckung ist die zwangsweise Durchsetzung von öffentlich-rechtlichen Forderungen durch die Behörde in einem verwaltungseigenen Verfahren nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz (LvwVG).
Aufgaben der Vollstreckungsbehörde
Wird eine Forderung des Landkreises trotz Mahnung (s. Dienstleistung Mahnung) nicht beglichen, wird das Verwaltungsvollstreckungsverfahren eingeleitet.
Aufgaben:
Erteilung von Vollstreckungsaufträgen an den Vollstreckungsbeamten (Pfändung von beweglichem Vermögen),
Pfändung von Geldforderungen durch Pfändungs- und Überweisungsverfügungen (Konto- und Lohnpfändungen),
Abnahme der eidesstattlichen Versicherung und Auswertung des Vermögensverzeichnisses,
Anträge an das Amtsgericht zur Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen (Eintragung einer Sicherungshypothek oder Zwangsversteigerung),
Forderungsanmeldungen zu Insolvenzverfahren,
Erlass von Haftbefehlen zur Abgabe der Vermögensauskunft,
Entscheidung über Billigkeitsmaßnahmen (Stundung, Erlass oder Niederschlagung)
Zuständigkeit
Hauptgebäude
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Ansprechpersonen
Sachbearbeitung
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Kassenleitung
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