Visumsangelegenheiten

Visumsverfahren nationales Visum

Das Visum für einen längerfristigen Aufenthalt (über 90 Tage) muss grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragt werden. Es bedarf grundsätzlich der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland. Zuständig ist die Ausländerbehörde des Ortes, an dem der Ausländer seinen Wohnsitz nehmen wird. Ist im Visumverfahren die Zustimmung der Ausländerbehörde erforderlich, kann das Verfahren bis zu drei Monaten, gelegentlich auch länger, dauern, da neben der Ausländerbehörde oft noch weitere Behörden (wie die Bundesagentur für Arbeit) beteiligt sind. Die Auslandsvertretung darf das beantragte Visum erst dann erteilen, wenn die Zustimmung der Ausländerbehörde vorliegt.

Sofern die Ausländerbehörde im Visumsverfahren beteiligt wird, kann es sein, dass Sie zwecks Klärung des Sachverhaltes oder Abgabe von Unterlagen zur persönlichen Vorsprache eingeladen werden. Sie können sich telefonisch, schriftlich oder per E-Mail mit uns zwecks Terminabsprache in Verbindung setzen. Geben Sie dabei bitte Ihre vollständigen Personalien (Name, Vorname und Geburtsdatum) an.

Visa, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit berechtigen, bedürfen oftmals nicht der Zustimmung der Ausländerbehörde, was zu einer Beschleunigung des Visumverfahrens in diesen Fällen führt.

Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, der Republik Korea, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika können einen erforderlichen Aufenthaltstitel ohne Visumsverfahren nach der Einreise einholen.

Fachkräfteeinwanderung mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren


Damit Unternehmen qualifizierte Fachkräfte schneller und mit mehr Planungssicherheit einstellen können, gibt es das beschleunigte Fachkräfteverfahren. Die Zentrale Ausländerbehörde Rheinland-Pfalz in Kaiserslautern ist für die Durchführung der beschleunigten Fachkräfteverfahren in ganz Rheinland-Pfalz zuständig. 

Anschrift
Zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung Rheinland-Pfalz
Rathaus Nord, Gebäude B
Benzinoring 1
67657 Kaiserslautern
(0631) 365 - 1390
(0631) 365 - 1329
fachkraefteeinwanderung.rlp(at)kaiserslautern.de
https://www.kaiserslautern.de/zab

Visumsverfahren Schengen-Visum


Das Schengen-Visum ist ein Einreisevisum für einen kurzfristigen Aufenthalt von maximal 90 Tagen je 180 Tagen im Schengen-Raum. Ein Schengen-Visum berechtigt grundsätzlich zur Einreise und zum Aufenthalt in allen Schengen-Staaten.  Sie müssen das Schengen-Visum trotzdem bei der Auslandsvertretung des Landes beantragen, welches Ihr Hauptreiseziel ist. Beantragen Sie demnach ein Schengen-Visum bei einer deutschen Auslandsvertretung, muss Deutschland Ihr Hauptreiseziel sein. Die deutsche Auslandsvertretung entscheidet in eigener Zuständigkeit über das Visum. Die Ausländerbehörde wird nicht beteiligt und hat keinen Einfluss auf die Entscheidung der deutschen Auslandsvertretung.

Zuständigkeit

Referat 31 - Ausländerwesen


Hauptgebäude

Ernst-Ludwig-Straße 36

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Rippert, Fabienne

Sachbearbeitung

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