Vollzug des Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
Behördliche Überwachung
Durch das Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens vom 26.11.2008 (BGBl. I S. 2242) wurde das Schornsteinfegerrecht umfassend überarbeitet und an europäische Standards angepasst.
Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/innen sind als beauftragte Unternehmer mit hoheitlichen Aufgaben betraut, darunter Bauabnahmen, Emissionsmessungen und Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes.
Aufgrund ihres speziellen Status unterliegen sie der staatlichen Aufsicht durch die Ordnungsbehörden der jeweiligen kreisfreien Städte und Landkreise.
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion überwacht die Behörden, die Verwaltungsaufgaben gemäß dem Schornsteinfegerhandwerksgesetz wahrnehmen, und ist für die Einrichtung und gegebenenfalls Änderung von Bezirken zuständig.
Neue Bezirke werden durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion im Rahmen von Ausschreibungs- und Auswahlverfahren entsprechend den gesetzlichen Vorgaben basierend auf Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vergeben.
Zuständigkeit
Referat 30 - Sicherheit und Ordnung
Hauptgebäude
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Ansprechpersonen
Vollstreckungsdienst
Sachbearbeitung