Waffenrecht
Antrag auf Erlaubnis
Das Thema Waffenrecht beinhaltet den Vollzug des Waffengesetzes (WaffG). Hierunter fällt beispielsweise die Bearbeitung und Ausstellung waffenrechtlicher Erlaubnisse.
Für den Erwerb, Besitz und das Führen einer Schusswaffe ist in Deutschland eine so genannte waffenrechtliche Erlaubnis vorgeschrieben – dies gilt für Sportschützen ebenso wie für Jäger oder Waffensammler. Die Waffenbehörde des Landkreises Alzey-Worms ist verantwortlich für die Erteilung dieser waffenrechtlichen Erlaubnis. Alle Personen, die im Kreisgebiet eine Schusswaffe erwerben bzw. die tatsächliche Gewalt darüber ausüben möchten, können hier eine solche Erlaubnis beantragen.
Zum Mitführen von Tierabwehrsprays oder Elektroimpulsgeräten mit entsprechender Zulassung benötigen Sie keine waffenrechtliche Erlaubnis. Das Mitführen von Softair-Waffen und anderer Anscheinswaffen bleibt auch mit einem Kleinen Waffenschein weiterhin verboten.
Zuständigkeit
Referat 30 - Sicherheit und Ordnung
Hauptgebäude
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr