Wassergefährdende Stoffe (Eigenverbrauchertankstellen) (Anzeige)
Allgemeine Informationen
Wassergefährdende Stoffe sind feste, flüssige und gasförmige Stoffe und Gemische, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen. Hierzu zählen beispielsweise Säuren, Laugen, Altöl, Heizöl, Kraftstoffe aber auch Festmist, Jauche und Gülle. Wassergefährdende Stoffe und Gemische werden entsprechend ihrer Gefährlichkeit als nicht wassergefährdend oder in Wassergefährdungsklassen (WGK 1 bis 3) bzw. als schwach wassergefährdend, deutlich wassergefährdend oder stark wassergefährdend eingestuft.
Gemäß den geltenden Wassergesetzen (Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz) und der Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) müssen Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen und Behandeln wassergefährdender Stoffe so beschaffen sein und so errichtet, unterhalten, betrieben und stillgelegt werden, dass eine nachteilige Veränderung der Eigenschaften von Gewässern (Grundwasser, Fließgewässer) nicht zu erwarten ist. Besondere Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gelten in Schutzgebieten (Überschwemmungsgebiete, Wasserschutzgebiete).
Wichtige Hinweis
Die Errichtung von Eigenverbrauchertankstellen mit Zapfeinrichtung bedarf einer Baugenehmigung.
Für weitere Informationen zu Eigenverbrauchertankstellen verweisen wir auf das Merkblatt der Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd (Stand: Januar 2021).
Zuständigkeit
Referat 62 - Naturschutz und Landschaftspflege, Umweltschutz
Hauptgebäude
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Ansprechpersonen
Sachbearbeitung
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