Wassergefährdende Stoffe (Unfälle) (Meldung)

Allgemeine Informationen

Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen stellen eine erhebliche Gefahr für die Gewässer und das Grundwasser dar. Durch die spezifischen Eigenschaften der ausgetretenen Stoffe wie bspw. Mineralöle können Oberflächengewässer, Grundwasser und Boden verunreinigt und dadurch das Ökosystem geschädigt bzw. zerstört werden (z. B. Fischsterben). Bei einem Unfall ist deshalb umgehend die zuständige Polizeidienstelle oder Feuerwehr sowie Untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung zu benachrichtigen.

Typische Fälle, die zu einer Verunreinigung von Gewässern/Grundwasser führen können:
 

  • Schäden an Lagerbehältern (Leckage an Diesel- und Heizöltanks)

  • Überfüllschäden beim Befüllen von Behältern

  • Geplatzte Hydraulikschläuche an Arbeitsmaschinen

  • Einleitung von wassergefährdenden Stoffen in Kanalisationen

  • Einsatz von Wirtschaftsdüngern (Gülle, Jauche) in unmittelbarer Nähe zum Gewässer mit Eintrag ins Gewässer

  • Unsachgemäßer Umgang und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln

  • Auslaufende wassergefährdende Stoffe bei Verkehrsunfällen (Diesel, Tankfahrzeuginhalte, chemische Produkte, etc.) in angrenzende unbefestigte Flächen

  • Durch Hochwasser oder Grundwasser aufgeschwommene und ausgelaufene Lagerbehälter

Kommt es zum Austritt von wassergefährdenden Stoffen, müssen Sofortmaßnahmen (z.B. Abdichtung der Leckage und Verhinderung weiteren Auslaufens und Ausbreitens, Abdichten von Kanaleinläufen, Abstreuen der Flächen mit Ölbindemittel, Errichtung von Ölbarrieren, Ölsperren vor oder in Gewässern) eingeleitet werden. Anschließend erfolgen notwendige Sanierungsmaßnahmen (z.B. Auskofferung und ordnungsgemäße Entsorgung des kontaminierten Erdbereichs). Die Arbeiten werden durch die Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde überwacht und ggf. angeordnet. Falls erforderlich wird ein Vertreter der zuständigen Fachbehörde (Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasser-, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, Mainz) hinzugezogen. Anfallende Kosten werden dem Verursacher auferlegt.

Hinweis
 

Bei tropfenweisen Ölverlusten eines Kraftfahrzeuges auf versiegeltem Untergrund handelt es sich um ein Kraftfahrzeug in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand. Hier ist die zuständige Ortspolizeibehörde (Stadt-/ Verbandsgemeindeverwaltungen) zu verständigen.

Ansprechpersonen

Becker, Gernot

Sachbearbeitung

Mohr, Andrea

Sachbearbeitung