Wechsel der Versicherung
Eine manuelle Mitteilung durch den Halter ist in der Regel nicht (mehr) notwendig
Die Versicherungswechsel werden nur noch elektronisch von den Versicherungen der Zulassungsbehörde übermittelt. Auch Mitteilungen z.B. über die Kündigungen der Versicherungen erfolgt elektronisch. Eine manuelle Bearbeitung erfolgt nicht.
Alle Versicherungswechsel und auch sonstige Mitteilungen zwischen den Versicherungen und den Zulassungsbehörden werden seit Jahren nur noch elektronisch übermittelt.
Sollten Sie z.B. zum 01.01. eines Jahres zu einer anderen Versicherung wechseln wollen, müssen Sie nur noch fristgerecht die bisherige Versicherung kündigen und einen entsprechenden Vertrag mit der neuen Versicherung abschließen.
Die neue Versicherung übermittelt dann der Zulassungsbehörde eine „elektronische Versicherungsbestätigung zur Übermittlung“ (eVBÜ). Am Stichtag tritt dann die neue Versicherung in Kraft – die bisherige erhält eine entsprechende Mitteilung, dass ab nun eine neue Versicherung für den Schutz eintritt.
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Sachbearbeitung