Wechselkennzeichen beantragen

Ein Wechselkennzeichen kann für zwei Fahrzeuge zugeteilt werden

Ein Wechselkennzeichen kann zwei Fahrzeugen (gleicher Gattung: z.B. zwei PKW) zugeteilt werden. Es darf jedoch zur gleichen Zeit nur an einem der beiden Fahrzeuge geführt werden.

Hat man zwei Autos, fährt aber immer nur mit einem, kann man sich ein Kennzeichen sparen und stattdessen auf ein Wechselkennzeichen zurückgreifen. Eine Ersparnis bei der Kfz-Steuer gibt es nicht – beide Fahrzeuge gelten als zugelassen. Lediglich bei der Versicherung können evtl. günstigere Tarife eine Einsparung bringen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung dazu.

Da die Kennzeichen nur nach ganz bestimmten Richtlinien vergeben werden können, ist es möglich, dass beide Fahrzeuge “umgekennzeichnet” werden müssen. Bitte nehmen Sie dazu gerne Kontakt mit uns auf.

In der Regel müssen die entsprechenden Wechselkennzeichenbei den Schilderfirmen vorbestellt werden – Mehrkosten sind auch hier möglich.

Zuständigkeit

Referat 32 - Kfz-Zulassung


Neubau

An der Hexenbleiche 34

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 - 13:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

Ansprechpersonen

Goodliff, Corina

Sachbearbeitung

Heckler, Monika

Sachbearbeitung

Kauff, Anja

Sachbearbeitung

Klamberg, Désirée

Sachbearbeitung

Klein, Rainer

Teamleitung

Memminger, Heike

Sachbearbeitung

Müller, Gabriele

Sachbearbeitung

Nagel, Ulrike

Sachbearbeitung

Ruppert, Anette

Sachbearbeitung

Wilhelm, Ilona

Sachbearbeitung

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