Wechselkennzeichen beantragen
Ein Wechselkennzeichen kann für zwei Fahrzeuge zugeteilt werden
Ein Wechselkennzeichen kann zwei Fahrzeugen (gleicher Gattung: z.B. zwei PKW) zugeteilt werden. Es darf jedoch zur gleichen Zeit nur an einem der beiden Fahrzeuge geführt werden.
Hat man zwei Autos, fährt aber immer nur mit einem, kann man sich ein Kennzeichen sparen und stattdessen auf ein Wechselkennzeichen zurückgreifen. Eine Ersparnis bei der Kfz-Steuer gibt es nicht – beide Fahrzeuge gelten als zugelassen. Lediglich bei der Versicherung können evtl. günstigere Tarife eine Einsparung bringen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung dazu.
Da die Kennzeichen nur nach ganz bestimmten Richtlinien vergeben werden können, ist es möglich, dass beide Fahrzeuge “umgekennzeichnet” werden müssen. Bitte nehmen Sie dazu gerne Kontakt mit uns auf.
In der Regel müssen die entsprechenden Wechselkennzeichenbei den Schilderfirmen vorbestellt werden – Mehrkosten sind auch hier möglich.
Zuständigkeit
Neubau
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 07:30 - 13:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Ansprechpersonen
Sachbearbeitung
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Teamleitung
Sachbearbeitung
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