Werkstattkarte
Voraussetzung für Einbau und Kalibrierung digitaler Kontrollgeräte
Für den Einbau und die Kalibrierung digitaler Kontrollgeräte wird eine Werkstattkarte benötigt.
Voraussetzung für die Antragsstellung ist, dass sich der Firmensitz im Landkreis Alzey-Worms befinden muss.
In diesen Fällen können Sie die Werkstattkarte beantragen
Erstmalige Ausstellung
Ausstellung einer Folgekarte (Erneuerung wegen Ablauf der Gültigkeit, Beschädigung, Änderung oder Berichtigung von Kartenangaben)
Ersatzausstellung (Verlust/Diebstahl)
Gültigkeit: 1 Jahr (Nach Ablauf-Neuausstellung einer Folgekarte)
Die Werkstattkarte muss grundsätzlich bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden.
Benötigte Unterlagen
Kopie der Gewerbeanmeldung
Aktuelle Anerkennung der Werkstatt: Ermächtigung nach §57b StVZO (Ermächtigung vom Hersteller für das Einbauen der Geräte, 3 Jahre gültig).
Nachweis der Überprüfung (mind. Alle 2 Jahre – gem. Anl. XVIII d, Nr. 7.1)
Schulungsnachweis der verantwortlichen Fachkraft (§7 FPersV i.V.m. § 57b StVZO) Die Gültigkeit beträgt drei Jahre gem. Anl. XVIII d, Nr. 2.5
Anstellungsnachweis des Technikers bei der Firma
Bisherige Werkstattkarte (falls vorhanden)
Zuständigkeit
Referat 32 - Führerscheinstelle
Neubau
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Ansprechpersonen
Sachbearbeitung
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