Werkstattkarte

Voraussetzung für Einbau und Kalibrierung digitaler Kontrollgeräte

Für den Einbau und die Kalibrierung digitaler Kontrollgeräte wird eine Werkstattkarte benötigt.

Voraussetzung für die Antragsstellung ist, dass sich der Firmensitz im Landkreis Alzey-Worms befinden muss. 

In diesen Fällen können Sie die Werkstattkarte beantragen
 

  • Erstmalige Ausstellung

  • Ausstellung einer Folgekarte (Erneuerung wegen Ablauf der Gültigkeit, Beschädigung, Änderung oder Berichtigung von Kartenangaben)

  • Ersatzausstellung (Verlust/Diebstahl)

Gültigkeit: 1 Jahr (Nach Ablauf-Neuausstellung einer Folgekarte)

Die Werkstattkarte muss grundsätzlich bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden.

Benötigte Unterlagen
 

  • Kopie der Gewerbeanmeldung

  • Aktuelle Anerkennung der Werkstatt: Ermächtigung nach §57b StVZO (Ermächtigung vom Hersteller für das Einbauen der Geräte, 3 Jahre gültig). 

  • Nachweis der Überprüfung (mind. Alle 2 Jahre – gem. Anl. XVIII d, Nr. 7.1)

  • Schulungsnachweis der verantwortlichen Fachkraft (§7 FPersV i.V.m. § 57b StVZO) Die Gültigkeit beträgt drei Jahre gem. Anl. XVIII d, Nr. 2.5

  • Anstellungsnachweis des Technikers bei der Firma

  • Bisherige Werkstattkarte (falls vorhanden)

Ansprechpersonen

Martens, Renate

Sachbearbeitung

Ries, Bettina

Sachbearbeitung

Schwarz, Steffanie

Sachbearbeitung

Schäfer, Roswitha

Sachbearbeitung

Online-Termin­vergabe