Wespen und Co.

Schutz der Insekten

Die im Landkreis vorkommenden heimischen Wespen, Bienen, Hornissen und weitere Insekten sind als wildlebende Tiere grundsätzlich nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Daher dürfen die Arten nicht mutwillig beunruhigt oder ohne vernünftigen Grund gefangen, verletzt oder gar getötet werden. Auch ihre Nester dürfen nicht ohne vernünftigen Grund zerstört werden.

Besonders geschützte Wespen und Hornissen


Bestimmte Wespenarten stehen zudem unter einem besonderen Schutz, so alle heimischen Arten der Kreiselwespen, der Knopfhornwespen sowie alle heimischen Hornissenarten und wildlebenden Bienen. Für Vorhaben, welche genannte Arten betreffen, bedarf es bei begründeten Ausnahmen einer Genehmigung zur Umsiedlung bzw. gar Beseitigung eines Volkes. Diesbezüglich ist die Obere Naturschutzbehörde für Wespen und Bienen zuständig und für Hornissen die Untere Naturschutzbehörde. 
 

Häufige Arten am Haus: Gemeine Wespe und Deutsche Wespe 

Die hier am häufigsten vorkommenden Arten, die Gemeine Wespe und die Deutsche Wespe, sind keine besonders geschützten Arten, deren Tötung ist dennoch verboten. 

Wenn die Tiere das heimische Leben deutlich beeinträchtigen, hat in jeden Fall die Umsiedlung eines Wespenvolkes Vorrang vor einem Töten. Letzteres ist nur zulässig, wenn absolut nötig (z. B. hohe Gefahrenlage / Kleinkinder betroffen / Umsiedlung nicht möglich, da Nest nicht erreichbar, z. B. in Mauerwerk, Dachritzen, Rollladenkästen). Diese nicht besonders geschützten Wespen dürfen bei vernünftigem Grund ohne behördliche Genehmigung umgesiedelt oder gar im Notfall getötet werden. Eine Umsiedlung oder Beseitigung der Nester sollte durch entsprechende Fachleute bewertet und vorgenommen werden.

Es ist darauf hinzuweisen, dass diese Wespen ihre Nester bereits im Frühjahr bauen, das Leben des Wespenstaats aber bereits im Herbst zu Ende geht. Ab September sterben alle Tiere des Staates ab. Nur die Königin überwintert in Erdhöhlen und bildet im kommenden Frühjahr ein neues Volk.

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen rund um Wespen und Co. zur Verfügung. 
 

Zuständigkeit

Referat 62 - Naturschutz und Landschaftspflege, Umweltschutz


Hauptgebäude

Ernst-Ludwig-Straße 36

55232 Alzey



Öffnungszeiten

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