Wiederzulassung eines Fahrzeugs (gleicher Halter) nach vorübergehender Stilllegung

Wiederzulassung eines Fahrzeugs nach Ausserbetriebsetzung – gleiches Fahrzeug – gleicher Halter

Zur Wiederzulassung eines Fahrzeugs auf den gleichen Halter brauchen Sie folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

  • Gültige Hauptuntersuchung (Untersuchungsbericht)

  • Falls gewünscht auch die bisherigen Kennzeichen

  • eVB-Nummer der Versicherung

  • Ausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung

  • Kontonachweis für die Abbuchung der Kfz-Steuer (z.B. EC-Karte oder Kontoauszug)

Bitte beachten Sie: 

Bei zwischenzeitlicher Namensänderung:

Bei Namensänderung ist der Zulassungsbehörde ein Nachweis (z.B. geänderter Personalausweis oder Heiratsurkunde) sowie die Zulassungsbescheinigungen Teil I+II (Fahrzeugschein und –brief) vorzulegen.

Gebühren/Zahlungsart

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Die Höhe der Gebühren hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt die Zulassungsstelle.

Rechtsgrundlagen

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FVZ) ; StraßenVerkehrsZulassungsOrdnung (StVZO)

Zuständigkeit

Referat 32 - Kfz-Zulassung


Neubau

An der Hexenbleiche 34

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 - 13:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 07:30 - 12:00 Uhr