Wiederzulassung eines Fahrzeugs (gleicher Halter) nach vorübergehender Stilllegung
Wiederzulassung eines Fahrzeugs nach Ausserbetriebsetzung – gleiches Fahrzeug – gleicher Halter
Zur Wiederzulassung eines Fahrzeugs auf den gleichen Halter brauchen Sie folgende Unterlagen:
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Gültige Hauptuntersuchung (Untersuchungsbericht)
Falls gewünscht auch die bisherigen Kennzeichen
eVB-Nummer der Versicherung
Ausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
Kontonachweis für die Abbuchung der Kfz-Steuer (z.B. EC-Karte oder Kontoauszug)
Bitte beachten Sie:
Bei zwischenzeitlicher Namensänderung:
Bei Namensänderung ist der Zulassungsbehörde ein Nachweis (z.B. geänderter Personalausweis oder Heiratsurkunde) sowie die Zulassungsbescheinigungen Teil I+II (Fahrzeugschein und –brief) vorzulegen.
Gebühren/Zahlungsart
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Die Höhe der Gebühren hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt die Zulassungsstelle.
Rechtsgrundlagen
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FVZ) ; StraßenVerkehrsZulassungsOrdnung (StVZO)
Zuständigkeit
Neubau
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 07:30 - 13:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr