Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs
Ihr Fahrzeug war noch nie (auch nicht z.B. im Ausland) zugelassen
Wenn es sich bei Ihrem Fahrzeug um ein fabrikneues Fahrzeug handelt, erhalten Sie vom Händler bzw. Verkäufer in der Regel ein COC (Certificate of Conformity - die “Europäische Betriebserlaubnis”) und ggf. auch die bereits dem Fahrzeug zugeteilte Zulassungsbescheinigung Teil II.
Sollte es sich um ein Fahrzeug aus dem Ausland handeln, können die mitgegebenen Fahrzeugpapiere auch davon abweichen – auch die Zulassung mit Gutachten einer Prüfstelle kann möglich sein.
Informationen über Fahrzeugpapiere im befinden sich im COC
Meist haben fabrikneue Fahrzeuge neben dem oben erwähnten COC auch bereits vom Hersteller erstellte deutsche Zulassungsbescheinigungen (Teil II – der „Fahrzeugbrief“). Dabei reichen das COC sowie der erstellte Fahrzeugbrief meist zur Zulassung des Fahrzeuge aus. Sollten Datenblätter vom Hersteller oder auch von einer Prüforganisation vorhanden sein, müssen diese ggf. mit vorgelegt werden.
Handelt es sich um Neufahrzeuge aus einem EU-Mitgliedsstaat, ist meist ein COC-Papier (Certificate of Conformity) vorhanden. Ist diese vollständig ausgefüllt, reicht das in Verbindung mit dem Kaufvertrag oder der Rechnung für die Zulassung aus. Sollten ausländische Fahrzeugpapiere vorhanden sein, sind diese mitzubringen und durch die deutschen Zulassungsbehörden einzuziehen.
Besitzt das Fahrzeug kein COC so gibt es ggf. mehrere Möglichkeiten. Je nach Fahrzeug und vorliegenden Papieren kann eine Datenbestätigung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder auch eine Abnahme nach §13 EG-FGV oder auch eine Abnahme nach §21 StVZO notwendig sein. Das ist abhängig von der „Betriebserlaubnis“ des Fahrzeugs – diese kann für ganz Europa gültig sein, kann aber auch nur „national“ – heißt nur in einem speziellen Land gültig sein.
Dies gilt meist auch bei bereits umgebauten oder veränderten Fahrzeugen.
Bitte in allen diesen speziellen Fällen Rücksprache mit der Zulassungsbehörde und ggf. den Prüforganisationen halten.
Zuständigkeit
Neubau
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 07:30 - 13:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Ansprechpersonen
Sachbearbeitung
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Teamleitung
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