Geflügelpest (HPAI)
Nachdem der für die Verbreitung des Vogelgrippe-Virus ursächlich gesehene Vogelzug entlang des Rheins vorüber ist und zudem im Dezember in Rheinland-Pfalz lediglich acht gemeldete Fälle von Vogelgrippe vorliegen, hat das Veterinäramt des Landkreises Alzey-Worms die seit 30. Oktober 2025 geltende Stallpflicht für Geflügel sowie das Verbot zur Abhaltung von Geflügelbörsen und Märkten sowie weiterer Veranstaltungen, bei denen Geflügel verkauft oder zur Schau gestellt wird, ab Mittwoch, 21. Januar, aufgehoben. Dies betrifft die Gemeinden Hamm, Eich, und Gimbsheim sowie das Gebiet der kreisfreien Stadt Worms.
Hintergrund für den Erlass der tierseuchenrechtlichen Anordnung war der flächendeckende Ausbruch der Geflügelpest, zwischen September und Ende Oktober 2025, in sieben Bundesländern in Verbindung mit dem Kontakt zu Wildvögeln. Als Risikogebiete galten Bereiche, die von einer Vielzahl von Wasservögeln als Sammel-, Rast- und Brutplätze genutzt werden. Diese umfassten im Landkreis Alzey-Worms und auf dem Gebiet der kreisfreien Stadt Worms eine Zone entlang des Rheins und der in diesem Bereich vorhandenen vielfältigen Gewässer, Feuchtbiotope und wasserreichen Naturschutzgebiete.
Hintergrund
Die Geflügelpest ist eine hochansteckende Viruskrankheit bei Haus- und Wildvögeln. Sie wird durch Influenzaviren verursacht, die bei Geflügel schwere Krankheitsverläufe und hohe Verlustraten hervorrufen können. Für den Menschen ist die derzeit zirkulierende Form in der Regel ungefährlich.
Das Virus kann über Wildvögel, Kot, Futter, Wasser, Gerätschaften, Kleidung oder Fahrzeuge eingeschleppt werden. Schon kleinste Virusmengen reichen aus, um eine Infektion auszulösen – bereits ein Gramm infizierter Vogelkot kann bis zu eine Million Hühner anstecken.
Sondersituation Herbst 2025:
In diesem Herbst sind Kraniche (Grus grus) auf der westeuropäischen Zugroute in ungewöhnlich hohem Ausmaß von H5N1 betroffen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) berichtet über zahlreiche Nachweise bei Kranichen in Deutschland und stuft das Risiko für Ausbrüche in Geflügelhaltungen derzeit als hoch ein.
Besonders betroffen ist der Stausee Kelbra an der Landesgrenze zwischen Sachsen-Anhalt und Thüringen, wo bereits über 1.500 tote Kraniche gefunden wurden.
Insgesamt wird von mehreren tausend verendeten Kranichen entlang wichtiger Rastgebiete berichtet.
Da im Herbst hunderttausende Kraniche über Deutschland ziehen, steigt das Eintragsrisiko in Geflügelhaltungen zusätzlich.
Biosicherheitsmaßnahmen
Alle Halterinnen und Halter von Geflügel werden gebeten, die vorgeschriebenen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten:
Betreten der Ställe nur mit sauberem, betriebseigenem Schuhwerk und Schutzkleidung,
gründliche Reinigung und Desinfektion von Geräten, Schuhwerk und Fahrzeugen,
Futter und Einstreu so lagern, dass kein Kontakt zu Wildvögeln möglich ist,
kein Tränkwasser aus frei zugänglichen Oberflächengewässern verwenden,
Kontakt zu fremden Geflügelbeständen vermeiden.
Kleinhalterinnen und Kleinhalter sollten ihre Tiere ebenfalls so halten, dass kein Kontakt zu Wildvögeln möglich ist.
Weitere Hinweise enthält das Merkblatt „Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen“, das praxisnahe Tipps zur sicheren Stallhaltung und Hygiene gibt.
➡️ Merkblatt: Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen
Verdachtsfälle
Bei Hausgeflügel:
Zeigen Tiere Krankheitsanzeichen wie plötzliche Todesfälle, Apathie, Fressunlust, Atemnot oder Durchfall, ist unverzüglich das Veterinäramt zu informieren.
Eine eigenständige Behandlung oder das Entsorgen verendeter Tiere ohne amtliche Untersuchung ist nicht zulässig.
Bei Wildvögeln:
Wer tote oder erkennbar kranke Wildvögel findet (insbesondere Wasser- oder Greifvögel sowie Kraniche), sollte diese nicht berühren und den Fund umgehend der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung bzw. in der Stadt Worms der Stadtverwaltung melden.
Von dort erfolgt die Weiterleitung an das Veterinäramt der Kreisverwaltung Alzey-Worms.
News und Infos:
16.01.2026 Aufhebung der Allgemeinverfügung Geflügelpest
30.10.2025 - Infektion mit Vogelgrippe-Virus vermeiden: Geflügel vorsorglich im Stall unterbringen
28.10.2025 - Geflügelpest in Rheinland-Pfalz – aktuelle Lage im Landkreis Alzey-Worms
Kontakt
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Ernst-Ludwigstraße 36
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06731 408 7057
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