In den herbstlichen Weinbergen bei Bechenheim

Geflügelpest (HPAI)

Geflügelpest: Stallpflicht in Teilen des Landkreises Alzey-Worms

Zur Vermeidung einer Einschleppung der Geflügelpest (Hochpathogene Aviäre Influenza, HPAI) in Hausgeflügelbestände hat das Veterinäramt der Kreisverwaltung Alzey-Worms eine Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel erlassen.

Diese gilt für alle Geflügelhaltungen in den Ortsgemeinden Eich, Gimbsheim und Hamm sowie in der kreisfreien Stadt Worms.

Dort müssen alle Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer nach oben abgedeckten und seitlich gegen Wildvögel gesicherten Vorrichtung (Voliere) gehalten werden.
Die Abdeckung muss so dicht sein, dass kein Kot von Wildvögeln eindringen kann – Netze oder Gitter allein reichen hierfür nicht aus.
Hintergrund ist, dass infizierte Wildvögel – etwa Zugvögel – das Virus über ihren Kot verbreiten können, wenn sie über Geflügelhaltungen fliegen.
Durch eine geschlossene oder ausreichend dichte Überdachung wird verhindert, dass Kotpartikel auf Futter, Wasser oder Einstreu gelangen und dort Hausgeflügel anstecken.

Darüber hinaus sind Geflügelbörsen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen, bei denen Geflügel verkauft oder ausgestellt wird, im gesamten Gebiet des Landkreises Alzey-Worms verboten.
Geflügel aus den betroffenen Gebieten darf auch nicht über solche Märkte oder Börsen außerhalb des Landkreises vermarktet werden.

Alle Geflügelhalterinnen und -halter im Landkreis Alzey-Worms und in der Stadt Worms, die ihrer gesetzlichen Meldepflicht nach der Viehverkehrsverordnung bislang noch nicht nachgekommen sind, müssen ihre Geflügelhaltung unverzüglich beim Veterinäramt anzeigen.

Die Anordnung wurde mit sofortiger Wirkung vollziehbar erklärt und tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.


Hintergrund

Die Geflügelpest ist eine hochansteckende Viruskrankheit bei Haus- und Wildvögeln. Sie wird durch Influenzaviren verursacht, die bei Geflügel schwere Krankheitsverläufe und hohe Verlustraten hervorrufen können. Für den Menschen ist die derzeit zirkulierende Form in der Regel ungefährlich.

Das Virus kann über Wildvögel, Kot, Futter, Wasser, Gerätschaften, Kleidung oder Fahrzeuge eingeschleppt werden. Schon kleinste Virusmengen reichen aus, um eine Infektion auszulösen – bereits ein Gramm infizierter Vogelkot kann bis zu eine Million Hühner anstecken.

Sondersituation Herbst 2025:
In diesem Herbst sind Kraniche (Grus grus) auf der westeuropäischen Zugroute in ungewöhnlich hohem Ausmaß von H5N1 betroffen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) berichtet über zahlreiche Nachweise bei Kranichen in Deutschland und stuft das Risiko für Ausbrüche in Geflügelhaltungen derzeit als hoch ein.
Besonders betroffen ist der Stausee Kelbra an der Landesgrenze zwischen Sachsen-Anhalt und Thüringen, wo bereits über 1.500 tote Kraniche gefunden wurden.
Insgesamt wird von mehreren tausend verendeten Kranichen entlang wichtiger Rastgebiete berichtet.
Da im Herbst hunderttausende Kraniche über Deutschland ziehen, steigt das Eintragsrisiko in Geflügelhaltungen zusätzlich.


Biosicherheitsmaßnahmen

Alle Halterinnen und Halter von Geflügel werden gebeten, die vorgeschriebenen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten:

  • Betreten der Ställe nur mit sauberem, betriebseigenem Schuhwerk und Schutzkleidung,

  • gründliche Reinigung und Desinfektion von Geräten, Schuhwerk und Fahrzeugen,

  • Futter und Einstreu so lagern, dass kein Kontakt zu Wildvögeln möglich ist,

  • kein Tränkwasser aus frei zugänglichen Oberflächengewässern verwenden,

  • Kontakt zu fremden Geflügelbeständen vermeiden.

Kleinhalterinnen und Kleinhalter sollten ihre Tiere ebenfalls so halten, dass kein Kontakt zu Wildvögeln möglich ist.

Weitere Hinweise enthält das Merkblatt „Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen“, das praxisnahe Tipps zur sicheren Stallhaltung und Hygiene gibt.

➡️ Merkblatt: Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen


 


Verdachtsfälle

Bei Hausgeflügel:
Zeigen Tiere Krankheitsanzeichen wie plötzliche Todesfälle, Apathie, Fressunlust, Atemnot oder Durchfall, ist unverzüglich das Veterinäramt zu informieren.
Eine eigenständige Behandlung oder das Entsorgen verendeter Tiere ohne amtliche Untersuchung ist nicht zulässig.

Bei Wildvögeln:
Wer tote oder erkennbar kranke Wildvögel findet (insbesondere Wasser- oder Greifvögel sowie Kraniche), sollte diese nicht berühren und den Fund umgehend der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung bzw. in der Stadt Worms der Stadtverwaltung melden.
Von dort erfolgt die Weiterleitung an das Veterinäramt der Kreisverwaltung Alzey-Worms.

 

News und Infos:

30.10.2025 - Infektion mit Vogelgrippe-Virus vermeiden: Geflügel vorsorglich im Stall unterbringen

28.10.2025 - Geflügelpest in Rheinland-Pfalz – aktuelle Lage im Landkreis Alzey-Worms

Kontakt

Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwigstraße 36
55232 Alzey
06731 408 7057
Veterinaeramt@alzey-worms.de

 
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