Jahresrechnung
Jahresrechnungen des Landkreises Alzey-Worms
Nach Abschluss eines Haushaltsjahres stellt der Landkreis einen Jahresabschluss auf. Mit dem Jahresabschluss weist der Landkreis das Ergebnis der Haushaltswirtschaft eines Haushaltsjahres nach. Unter anderem umfasst der Jahresabschluss die Ergebnis- und Finanzrechnung sowie die Bilanz.
Der Jahresabschluss wird dem Kreistag bzw. dem aus dem Kreistag gebildeten Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung vorgelegt. Nach Abschluss der Prüfung und intensiver Beratung beschließt der Kreistag über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und entscheidet über die Entlastung des Landrates und der Kreisbeigeordnete.
Zuständigkeit
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Referat 13 - Finanzwesen
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Montag und Dienstag | 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 14:00 - 18:00 Uhr |