Kommunaler Entschuldungsfonds
Entschuldungshilfe gemäß Vereinbarung mit dem Land Rheinland-Pfalz
Um in der Vergangenheit aufgenommene Liquiditätskredite (Kassenkredite) mit Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz abbauen zu können, ist der Landkreis Alzey-Worms mit Unterzeichnung des Konsolidierungsvertrags dem Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP) zum 01.01.2012 beigetreten.
Mit Beitritt verpflichtete sich der Landkreis, seinen Bestand an Liquiditätskrediten sowohl aus eigener Kraft als auch mit staatlicher Unterstützung zu vermindern.
Nachdem im Jahr 2023 die Auflage eines neuen Entschuldungsprogramms des Landes Rheinland-Pfalz “Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK-RP)” angekündigt wurde, reichte der Landkreis Alzey-Worms den Antrag auf Teilnahme an besagtem Programm ein. Mit Beitritt in den PEK-RP endet zugleich die Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds.
Zuständigkeit
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Referat 13 - Finanzwesen
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Montag und Dienstag | 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 14:00 - 18:00 Uhr |