Kreistag
Vertretung der Bürger*innen im Landkreis
Der Kreistag ist die Vertretung der Bürger*innen des Landkreises. Er legt die Grundsätze der Verwaltung fest und beschließt grundsätzlich über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten, soweit er die Entscheidung nicht einem Ausschuss übertragen hat oder nicht der Landrat zuständig ist. Der Kreistag überwacht die Ausführung der Beschlüsse. Grundsätzlich tagt das Gremium in öffentlicher Sitzung. Die Tagesordnung wird vom Landrat mit Zustimmung der Kreisbeigeordneten festgelegt. Die Kreistagsmitglieder sind ehrenamtlich tätig. Ihnen steht eine Aufwandsentschädigung entsprechend den Regelungen der Hauptsatzung zu.
Im Landkreis Alzey-Worms setzt sich der Kreistag zusammen aus 46 gewählten Mitgliedern und dem Vorsitzenden, dem Landrat. Alle fünf Jahre wird der Kreistag von den wahlberechtigten Bürger*innen des Landkreises gewählt.
Zuständigkeit
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Referat 10 - Büroleitung, Büro Landrat, Bürgerberatung
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Montag und Dienstag | 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 14:00 - 18:00 Uhr |