In den herbstlichen Weinbergen bei Bechenheim

Der Kreisvorstand

Beratung im Kreisvorstand

Der Kreisvorstand setzt sich zusammen aus dem Landrat und den Kreisbeigeordneten. Das Gremium berät gemeinsam über die Tagesordnung des Kreistages und bereitet die Beschlussfassungen inhaltlich gemeinsam vor. Darüber hinaus bedarf der Landrat nicht nur bei der Festsetzung der Tagesordnung des Kreistages der Zustimmung des Kreisvorstandes, sondern auch beim Treffen von Eilentscheidungen. In den regelmäßigen Sitzungen des Kreisvorstandes werden darüber hinaus Angelegenheiten besprochen, die mehrere Geschäftsbereiche betreffen oder generell aufgrund der Tragweite übergreifend behandelt werden sollen.

 

Die Kreisbeigeordneten

Der Kreisvorstand im Überblick

Die Landkreisordnung regelt, dass jeder Landkreis mindestens zwei Kreisbeigeordnete hat. Darüber hinaus können die Landkreise per Hauptsatzung eine Erhöhung auf bis zu drei Kreisbeigeordnete regeln. Bis zu zwei Kreisbeigeordnete können hauptamtlich tätig sein, wahlweise auch ehrenamtlich. Die Kreisbeigeordneten vertreten den Landrat, wobei hier zwischen den verschiedenen Vertretungsformen zu unterscheiden ist. 

Die Kreisbeigeordneten werden vom Kreistag gewählt.

Im Landkreis Alzey-Worms gibt es neben dem Ersten Kreisbeigeordneten zwei weitere Kreisbeigeordnete. Alle Kreisbeigeordneten sind ehrenamtlich tätig. Wohingegen dem Ersten Kreisbeigeordneten als allgemeiner Stellvertreter des Landrates kein eigener Geschäftsbereich zugewiesen ist, vertreten die beiden anderen Kreisbeigeordneten den Landrat als ständige Vertreter bezogen auf den ihnen jeweils zugewiesenen Geschäftsbereich. 


Der Kreisvorstand des Landkreises Alzey-Worms setzt sich wie folgt zusammen:
 

  • Landrat Heiko Sippel

  • Erster Kreisbeigeordneter Christoph Burkhard
    Allgemeiner Stellvertreter

  • Kreisbeigeordnete Stephanie Jung
    Geschäftsbereich II

  • Kreisbeigeordnete Ute Klenk-Kaufmann
    Geschäftsbereich III