Der Kreisvorstand
Beratung im Kreisvorstand
Der Kreisvorstand setzt sich zusammen aus dem Landrat und den Kreisbeigeordneten. Das Gremium berät gemeinsam über die Tagesordnung des Kreistages und bereitet die Beschlussfassungen inhaltlich gemeinsam vor. Darüber hinaus bedarf der Landrat nicht nur bei der Festsetzung der Tagesordnung des Kreistages der Zustimmung des Kreisvorstandes, sondern auch beim Treffen von Eilentscheidungen. In den regelmäßigen Sitzungen des Kreisvorstandes werden darüber hinaus Angelegenheiten besprochen, die mehrere Geschäftsbereiche betreffen oder generell aufgrund der Tragweite übergreifend behandelt werden sollen.