Straße bei Wendelsheim

Referat 32 - Straßenverkehrsbehörde

Willkommen beim Referat “Straßenverkehrsbehörde”

Wir kümmern uns um verkehrsrechtlichen Anordnungen an Bundes-, Landes-, und Kreisstraßen und erteilen Ausnahmegenehmigungen von den Bestimmungen der StVO. Unsere Aufgaben umfassen unteranderem die Anordnung von Beschilderung, Markierungen und Verkehrseinrichtungen, Baustellenbeschilderungen, Beschilderung zur Absicherung von Veranstaltungen und die Entwicklung von Verkehrszeichenplänen für Großraum- und Schwertransporte. Wir sind auch für Ausnahmegenehmigungen von Sonn- und Feiertagsfahrverbot zuständig. 

Für wen sind wir da?
 

  • Bürger*innen und Bürgerinitiativen 

  • Vereine und Interessengemeinschaften (Radverkehr, Oldtimer, Naturschutz usw.)

  • Beteiligte an Veranstaltungen 

  • Eventmanager 

  • Weingüter und Landwirtschaftsbetriebe

  • Firmen (Baufirmen, Transportfirmen, Transportbegleitfirmen)

  • Gemeinden (Gemeinderäte und Bürgermeister*innen)

  • Verschiedene Behörden (Verbandsgemeinden, Polizei, LBM, Forstamt, Stadtverwaltung, Straßenmeistereien …) 

     

Wie arbeiten wir? Wer gehört zu unserem Team?
 

Die Aufgaben unserer zwei engagierten Mitarbeitenden sind in zwei Bereiche gegliedert: 

  • Verkehrsbehördliche Anordnungen

  • Ausnahmegenehmigungen

     

Was fällt nicht in unseren Zuständigkeitsbereich? 
 

  • Anordnungen an Straßen, die innerorts liegen (insbesondere Bestimmung der Parkräume) →  Stadt oder Verbandsgemeinde 

  • Anordnungen an Landwirtschaftswegen, Feld- und Radwegen und Privatstraßen →  Stadt oder Verbandsgemeinde

  • Führerscheinangelegenheiten →  Referat 32 - Führerscheinstelle

Öffnungszeiten 

Montag bis Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag14:00 - 18:00 Uhr

 

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