Straße bei Wendelsheim

Referat 32 - Straßenverkehrsbehörde

Willkommen beim Referat “Straßenverkehrsbehörde”

Wir kümmern uns um verkehrsrechtlichen Anordnungen an Bundes-, Landes-, und Kreisstraßen und erteilen Ausnahmegenehmigungen. Unsere Aufgaben umfassen unteranderem die Anordnung von Beschilderung, Markierungen und Verkehrseinrichtungen, Baustellenbeschilderungen zur Absicherung von Veranstaltungen und die Entwicklung von Verkehrszeichenplänen für Großraum- und Schwertransporte. Wir sind auch für Ausnahmegenehmigungen von Sonn- und Feiertagsfahrverbot zuständig. 

Für wen sind wir da?
 

  • Bürger*innen und Bürgerinitiativen 

  • Vereine und Interessengemeinschaften (Radverkehr, Oldtimer, Naturschutz usw.)

  • Beteiligte an Veranstaltungen 

  • Eventmanager 

  • Weingüter

  • Firmen (Baufirmen, Transportfirmen, Transportbegleitfirmen)

  • Gemeinden (Gemeinderäte und Bürgermeister*innen)

  • Verschiedene Behörden (Verbandsgemeinden, Polizei, LBM, Forstamt, …) 

     

Wie arbeiten wir? Wer gehört zu unserem Team?
 

Die Aufgaben unserer zwei engagierten Mitarbeitenden sind in zwei Bereiche gegliedert: 

  • Verkehrsbehördliche Anordnungen

  • Ausnahmegenehmigungen

     

Was fällt nicht in unseren Zuständigkeitsbereich? 
 

Öffnungszeiten 

Montag bis Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag14:00 - 18:00 Uhr

 

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