Referat 32 - Straßenverkehrsbehörde
Willkommen beim Referat “Straßenverkehrsbehörde”
Wir kümmern uns um verkehrsrechtlichen Anordnungen an Bundes-, Landes-, und Kreisstraßen und erteilen Ausnahmegenehmigungen. Unsere Aufgaben umfassen unteranderem die Anordnung von Beschilderung, Markierungen und Verkehrseinrichtungen, Baustellenbeschilderungen zur Absicherung von Veranstaltungen und die Entwicklung von Verkehrszeichenplänen für Großraum- und Schwertransporte. Wir sind auch für Ausnahmegenehmigungen von Sonn- und Feiertagsfahrverbot zuständig.
Für wen sind wir da?
Bürger*innen und Bürgerinitiativen
Vereine und Interessengemeinschaften (Radverkehr, Oldtimer, Naturschutz usw.)
Beteiligte an Veranstaltungen
Eventmanager
Weingüter
Firmen (Baufirmen, Transportfirmen, Transportbegleitfirmen)
Gemeinden (Gemeinderäte und Bürgermeister*innen)
Verschiedene Behörden (Verbandsgemeinden, Polizei, LBM, Forstamt, …)
Wie arbeiten wir? Wer gehört zu unserem Team?
Die Aufgaben unserer zwei engagierten Mitarbeitenden sind in zwei Bereiche gegliedert:
Verkehrsbehördliche Anordnungen
Ausnahmegenehmigungen
Was fällt nicht in unseren Zuständigkeitsbereich?
Straßen, die innerorts liegen → Stadt oder Verbandsgemeinde
Führerscheinangelegenheiten → Referat 32 - Führerscheinstelle
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Montag und Dienstag | 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 14:00 - 18:00 Uhr |