Referat 32 - Straßenverkehrsbehörde
Willkommen beim Referat “Straßenverkehrsbehörde”
Wir kümmern uns um verkehrsrechtlichen Anordnungen an Bundes-, Landes-, und Kreisstraßen und erteilen Ausnahmegenehmigungen von den Bestimmungen der StVO. Unsere Aufgaben umfassen unteranderem die Anordnung von Beschilderung, Markierungen und Verkehrseinrichtungen, Baustellenbeschilderungen, Beschilderung zur Absicherung von Veranstaltungen und die Entwicklung von Verkehrszeichenplänen für Großraum- und Schwertransporte. Wir sind auch für Ausnahmegenehmigungen von Sonn- und Feiertagsfahrverbot zuständig.
Für wen sind wir da?
Bürger*innen und Bürgerinitiativen
Vereine und Interessengemeinschaften (Radverkehr, Oldtimer, Naturschutz usw.)
Beteiligte an Veranstaltungen
Eventmanager
Weingüter und Landwirtschaftsbetriebe
Firmen (Baufirmen, Transportfirmen, Transportbegleitfirmen)
Gemeinden (Gemeinderäte und Bürgermeister*innen)
Verschiedene Behörden (Verbandsgemeinden, Polizei, LBM, Forstamt, Stadtverwaltung, Straßenmeistereien …)
Wie arbeiten wir? Wer gehört zu unserem Team?
Die Aufgaben unserer zwei engagierten Mitarbeitenden sind in zwei Bereiche gegliedert:
Verkehrsbehördliche Anordnungen
Ausnahmegenehmigungen
Was fällt nicht in unseren Zuständigkeitsbereich?
Anordnungen an Straßen, die innerorts liegen (insbesondere Bestimmung der Parkräume) → Stadt oder Verbandsgemeinde
Anordnungen an Landwirtschaftswegen, Feld- und Radwegen und Privatstraßen → Stadt oder Verbandsgemeinde
Führerscheinangelegenheiten → Referat 32 - Führerscheinstelle
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Montag und Dienstag | 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 14:00 - 18:00 Uhr |