Referat 70 - Veterinäramt
Willkommen beim Referat “Veterinäramt”
Unsere Mitarbeiter*innen sind zuständig für die Bereiche Tierschutz, Tierseuchen, Lebensmittelüberwachung und Fleischhygiene. Im Verwaltungsbereich unseres Referats werden bußgeld-, straf- und verwaltungsrechtliche Verfahren und Aufgaben der genannten Fachbereiche bearbeitet.
Für wen sind wir da?
Tiere als Mitgeschöpfe – Tierschutz hat in Deutschland Verfassungsrang (Art. 20a GG)
Tierhalter*innen (Beratung aber auch Überwachung durch tierschutzrechtliche Kontrollen nach Anzeigen)
Personen, die eventuelle tierschutzrechtliche Verstöße melden wollen
Personen, die einer erlaubnispflichtigen Tätigkeit nach § 11 TierSchG nachgehen (wollen) (z.B. Tierpension, Tierhandel, Hundeschule)
Tierhalter*innen, die mit ihren Tieren verreisen möchten
Tierhalter*innen, welche Nutztiere halten und ihrer Meldepflicht nachkommen
Unternehmer*innen, die in relevanten Bereichen des Tierseuchen- und tierische Nebenprodukterechts entsprechende Zulassungen, Ausfuhrbescheinigungen etc. und somit Beratung und Betreuung benötigen
Verbraucher*innen/Konsument*innen von Lebensmitteln, Kosmetika, Tabakwaren, Bedarfsgegenständen
Unternehmer*innen, die die vorgenannten Erzeugnisse herstellen und/oder vertreiben wollen und Beratung oder Betreuung benötigen
den Tierschutz bei Transport und Schlachtung
Verbraucher*innen/Konsument*innen von geschlachtetem Fleisch, welches im Rahmen von Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie durch amtliche Probenahme und Untersuchungen überwacht wird
die Amtliche Überwachung von Haus- und Metzgerschlachtungen
Wie arbeiten wir? Wer gehört zu unserem Team?
Zu unserem engagierten Team gehören: eine Amtsleitung, acht Lebensmittelkontrolleur*innen, sechs Tierärzt*innen, ein Tiergesundheitsaufseher und fünf Verwaltungskräfte.
Sowie zusätzlich fünf Tierärzte, zwei amtliche Fachassistenten und eine Hilfskraft im Bereich Fleischhygieneüberwachung, die hauptsächlich am EU-zugelassenen Schlachthof in Alzey tätig sind.
Was fällt nicht in unseren Zuständigkeitsbereich?
Anliegen, die die Gastronomie betreffen, bspw. Fragen zum Fettabscheider → Referat 62(Untere Wasserbehörde)
Ruhestörungen durch einen bellenden Hund oder krähenden Hahn (ohne, dass es dem Tier schlecht geht) → Ordnungsamt der Gemeinde oder Stadt
Bissige oder gefährliche Hunde → Ordnungsamt der Gemeinde oder Stadt
Geruchsbelästigung durch Hühnerhaltung → Ordnungsamt der Gemeinde oder Stadt
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Montag und Dienstag | 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 14:00 - 18:00 Uhr |