Hühner im Stall

Referat 70 - Veterinäramt

Willkommen beim Referat “Veterinäramt”

Unsere Mitarbeiter*innen sind zuständig für die Bereiche Tierschutz, Tierseuchen, Lebensmittelüberwachung und Fleischhygiene. Im Verwaltungsbereich unseres Referats werden bußgeld-, straf- und verwaltungsrechtliche Verfahren und Aufgaben der genannten Fachbereiche bearbeitet.

Für wen sind wir da?
 

  • Tiere als Mitgeschöpfe – Tierschutz hat in Deutschland Verfassungsrang (Art. 20a GG)

  • Tierhalter*innen (Beratung aber auch Überwachung durch tierschutzrechtliche Kontrollen nach Anzeigen)

  • Personen, die eventuelle tierschutzrechtliche Verstöße melden wollen

  • Personen, die einer erlaubnispflichtigen Tätigkeit nach § 11 TierSchG nachgehen (wollen) (z.B. Tierpension, Tierhandel, Hundeschule)

  • Tierhalter*innen, die mit ihren Tieren verreisen möchten 

  • Tierhalter*innen, welche Nutztiere halten und ihrer Meldepflicht nachkommen 

  • Unternehmer*innen, die in relevanten Bereichen des Tierseuchen- und tierische Nebenprodukterechts entsprechende Zulassungen, Ausfuhrbescheinigungen etc. und somit Beratung und Betreuung benötigen

  • Verbraucher*innen/Konsument*innen von Lebensmitteln, Kosmetika, Tabakwaren, Bedarfsgegenständen

  • Unternehmer*innen, die die vorgenannten Erzeugnisse herstellen und/oder vertreiben wollen und Beratung oder Betreuung benötigen

  • den Tierschutz bei Transport und Schlachtung 

  • Verbraucher*innen/Konsument*innen von geschlachtetem Fleisch, welches im Rahmen von Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie durch amtliche Probenahme und Untersuchungen überwacht wird

  • die Amtliche Überwachung von Haus- und Metzgerschlachtungen

     

Wie arbeiten wir? Wer gehört zu unserem Team?
 

Zu unserem engagierten Team gehören: eine Amtsleitung, acht Lebensmittelkontrolleur*innen, sechs Tierärzt*innen, ein Tiergesundheitsaufseher und fünf Verwaltungskräfte. 

Sowie zusätzlich fünf Tierärzte, zwei amtliche Fachassistenten und eine Hilfskraft im Bereich Fleischhygieneüberwachung, die hauptsächlich am EU-zugelassenen Schlachthof in Alzey tätig sind.

Was fällt nicht in unseren Zuständigkeitsbereich?
 

  • Anliegen, die die Gastronomie betreffen, bspw. Fragen zum Fettabscheider →  Referat 62(Untere Wasserbehörde)

  • Ruhestörungen durch einen bellenden Hund oder krähenden Hahn (ohne, dass es dem Tier schlecht geht) → Ordnungsamt der Gemeinde oder Stadt

  • Bissige oder gefährliche Hunde → Ordnungsamt der Gemeinde oder Stadt

  • Geruchsbelästigung durch Hühnerhaltung → Ordnungsamt der Gemeinde oder Stadt

Öffnungszeiten 

Montag bis Freitag08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag14:00 - 18:00 Uhr

 

Gesicherte Nachricht senden (DSGVO-konform)

Gesicherte Nachricht senden

Online-Termin­vergabe